++ BETRIEBSVEREINBARUNG 2025 BRINGT NEUERUNGEN ++

Nach dem Abschluss des Kollektivvertrags 2025 ist nun rechtzeitig vor Beginn des neuen Jahres auch die neue Betriebsvereinbarung fertig verhandelt.

Die BV 2025 bringt einige Verbesserungen. Wir stellen die wichtigsten Neuerungen vor!


  • Die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage (SEG) steigt um 6 %, dh um 50 % über der KV-Erhöhung.
  • Für die Bereitschaft zur kurzfristigen Übernahme von Diensten innerhalb von 48 Stunden bekommst du einen „Flexibilitätszuschlag“. Dieser wird um ein weiteres Jahr verlängert und die Entlohnung erhöht sich um 4,2 % auf 6,25 Euro pro Stunde.
  • Den Flexizuschlag bekommst du ab nächstem Jahr länger. Kurzfristig übernommene Dienste werden bis zu 6 Stunden (bisher 4 Stunden) minutengenau abgegolten. Für Dienste, die länger als 6 Stunden dauern, bekommst du eine pauschale Abgeltung von 37,50 Euro.
  • Reservedienste sind bezahlte freiwillige Bereitschaftsdienste, die mehr Dienstplanstabilität bringen sollen.
  • Meldest du dich freiwillig und aktiv für einen Reservedienst, erhältst du künftig 4,08 Euro pro Stunde für die geplante Reservedienstzeit – und zwar unabhängig davon, ob du tatsächlichen zum Einsatz kommst. Dies schafft Planungssicherheit und mehr Flexibilität in der Erstellung der Dienstpläne.
  • Wenn du Klient*innen, Kinder oder Jugendliche im Rahmen der Arbeit bei einer Urlaubsaktion begleitest, bekommst du bisher schon eine sogenannte „Trennungszulage“. Diese steigt um 4 % auf 61,33 Euro pro volle 24 Stunden Abwesenheit vom Dienstort.
  • Das Jobticket mit einem Ersatz bis zu 33 Euro monatlich bzw. bis zu 396 Euro pro Jahr und der ÖBB-Vorteilscard Hunderter werden um ein weiteres Jahr verlängert.
  • Das Kilometergeld wird einheitlich auf 0,46 Euro pro km angehoben, egal mit welchem eigenen Fahrzeug (Pkw, Fahrrad/eBike oder neu Motorrad) du unterwegs bist.
  • Für Mitfahrer*innen wird der bisherige Kostensatz verdoppelt und steigt auf 0,10 Euro.
  • Weiterhin bestehen bleibt die Kilometergeld-Kaskoversicherung, die bei dienstlichen Fahrten Unfallschäden am Privatfahrzeug auch bei Eigenverschulden abdeckt. Zudem werden Schäden beim/bei der Unfallgegner*in bis zu 600 Euro übernommen. Die zusätzliche Absicherung durch die Kilometergeld-Kaskoversicherung kostet die Caritas ca. 3,3 Cent pro km und ist der Grund, warum keine weitere Anhebung des Kilometergeldes auf die steuerlichen Höchstsätze möglich ist.
  • Arbeitest du in den Mobilen Diensten, sind für dich ab nächstem Jahr 10-Stunden-Dienste innerhalb der Normalarbeitszeit von Montag bis Freitag bei Verteilung auf vier Arbeitstage innerhalb einer Arbeitswoche möglich.

Die Betriebsvereinbarung 2025 findest du in Kürze >> hier auf unserer Website bzw. auch im Organisationshandbuch der HR.

Du hast Fragen oder Feedback? Schreib uns an betriebsrat-hin@caritas-wien.at.

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