Die KV-Verhandlungen in der Caritas wurden gestern abgeschlossen. Damit gibt es noch vor Jahresende einen neuen Kollektivvertrag für 2025. Ab 01.01.2025 bekommst du um + 4 % mehr Gehalt!
Hier findest du die wichtigsten Ergebnisse und Neuerungen im Kollektivvertrag 2025!
Der neue Kollektivvertrag für 2025 bringt mehr Gehalt, Verbesserungen für Mitarbeiter*innen in Teilzeit, beim „Flexibilitätszuschlag“ sowie die Einführung eines Entgelts für einen freiwilligen Bereitschaftsdienst.
Die wichtigsten Neuerungen ab 2025 im Überblick:
Du bekommst mehr Gehalt!
- Alle Gehälter, Zulagen und Zuschläge aus dem KV werden mit 01.01.2025 um 4 % erhöht. Damit steigen die Gehälter über der durchschnittlichen Inflation der letzten 12 Monate (lag bei 3,55 %).
Für kurzfristiges Einspringen gibt’s mehr Geld!
- Wenn du innerhalb von 48 Stunden einvernehmlich einen Dienst übernimmst, bekommst du für das kurzfristige Einspringen den sogenannten „Flexibilitätszuschlag“.
- Diesen erhältst du nun auch, wenn du unmittelbar nach einem geplanten Dienst einen ungeplanten Dienst mit einer Dauer von mindestens 60 Minuten übernimmst (4,08 Euro zusätzlich pro Stunde des übernommenen Dienstes).
Freiwilliger bezahlter „Reservedienst“ kommt!
- Neben der bestehenden Rufbereitschaft wird ab nächstem Jahr ein bezahlter freiwilliger Bereitschaftsdienst („Reservedienst“) eingeführt. Du kannst dich freiwillig für einen Reservedienst melden und erhältst pro Stunde Bereitschaft 3,92 Euro – unabhängig davon, ob der Reservedienst abgerufen wird. Der Reservedienst soll helfen, die Dienstplanstabilität zu verbessern und dir mehr Planungssicherheit geben.
Du hast das Recht deine Teilzeitanstellung zu erhöhen, wenn du regelmäßig mehr arbeitest!
- Wenn du Teilzeit beschäftigt bist, hast du ab kommendem Jahr das Recht, dein Anstellungsausmaß zu erhöhen, wenn du im Zeitraum der letzten 6 Monaten im Durchschnitt mindestens 1 Stunde über deinem vereinbarten Wochenstundenausmaß arbeitest. Damit wird die bisherige Regelung der Stundenaufstockung flexibler.
- Erhöhen kannst du um die Hälfte der durchschnittlichen Mehrleistung, die du in den 6 Monaten erbracht hast. (Beispiel: Du hast im Durchschnitt jeweils 4 Stunden mehr gearbeitet, dann hast du das Recht deine Anstellung um 2 Stunden zu erhöhen)
Du entscheidest – PRAM wird flexibler!
- Als Vollzeit-Mitarbeiter*in kannst du das persönliche Recht auf Mehrarbeit (PRAM) in Anspruch nehmen. Für die freiwillige Erhöhung der Normalarbeitszeit von 37 auf 38 Stunden bekommst du monatlich +2,7 % mehr Gehalt.
- Ab kommendem Jahr kannst du PRAM jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum Ersten eines jeden Monats beantragen, nicht mehr nur im Juli und August.
Neue Gehaltsstufe 17 wird eingeführt!
- Bisher gibt es in unserem Kollektivvertrag 16 Gehaltsstufen, ab nächstem Jahr kommt eine neue Gehaltsstufe 17 dazu. Der Betrag der Erhöhung entspricht ungefähr der Differenz zwischen Gehaltsstufe 15 und 16.
Kollektivvertrag 2025 zum Nachlesen
Den fertigen Kollektivvertrag 2025 findest du in Kürze >> hier auf unserer Website bzw. auch im Organisationshandbuch der HR.
Du hast Fragen oder Feedback? Schreib uns an betriebsrat-hin@caritas-wien.at.
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