Es ist eine Regelung im Kollektivvertrag, die manche nicht kennen: das Recht auf einseitige Erhöhung des Stundenausmaßes bei Teilzeit.

Wer als Teilzeitkraft in einem Zeitraum von 6 Monaten im Schnitt mindestens 1 Stunde pro Woche mehr gearbeitet hat, kann seine Wochenstunden einseitig erhöhen.
Die wichtigsten Infos dazu im Überblick.












