
Wenn die Temperaturen steigen, steigt auch die Belastung. Die letzte Hitzewelle hat gezeigt, wie belastend hohe Temperaturen für alle sein können.
Wir informieren dich über geltende gesetzliche Regelungen und Schutzmaßnahmen in der Caritas.
» Hitze am Arbeitsplatz – Was sagt das Gesetz?
» Hitzeschutz ist machbar: Was Arbeitgeber*innen gegen Hitze am Arbeitsplatz tun können
» Konkrete Hilfen für dich: Die Maßnahmen des Caritas Hitzegremiums
» Du hast Vorschläge gegen Hitzebelastung? Schick uns deine Ideen
» AUVA Umfrage zu UV-Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter*innen
Die erste Hitzewelle des Jahres liegt hinter uns. Aus Erfahrung und durch zahlreichen Rückmeldungen von Mitarbeiter*innen (unter anderem beim Carichek 2025) wissen wir: Die steigenden Temperaturen sind nicht nur körperlich anstrengend, sondern führen auch zu einer spürbaren psychischen Belastung.
In einigen unserer Einrichtungen wurden während der letzten Hitzewelle Temperaturen um die 30 Grad gemessen, vereinzelt sogar deutlich darüber. Das ist eine zusätzliche Belastung für viele Mitarbeiter*innen!
Hitze am Arbeitsplatz: Was sagt das Gesetz?
Als Betriebsrat sehen wir die zusätzliche Belastung, welche die Hitze mit sich bringt. Leider sind uns rechtlich oft die Hände gebunden.
Hitzeschutz ist in Österreich gesetzlich geregelt, und zwar in der sogenannten Arbeitsstättenverordnung. Sie enthält entsprechende Regelungen, wie Arbeitsstätten auszusehen haben und hat zum Ziel, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden.
Zum Thema Hitze am Arbeitsplatz besagt die Arbeitsstättenverordnung allerdings lediglich, dass die Raumtemperatur bei normaler körperlicher Belastung nach Möglichkeit 24 Grad nicht überschreiten sollte.
Sie verpflichtet Arbeitgeber*innen bei sommerlicher Hitze Maßnahmen zur Entlastung der Beschäftigten zu setzen (etwa Beschattung, Lüftung, Klimanalagen, Anpassung von Arbeitszeiten etc.).
Leider gibt es aber keinen gesetzlichen Anspruch auf bestimmte Maßnahmen (z.B. eine Klimaanlage) und auch kein Recht auf „Hitzefrei“ bei Temperaturen über 30 Grad.
Die Gewerkschaft und Arbeiterkammer (AK) fordern hier seit vielen Jahren dringend notwendige Verbesserungen und gesetzliche Anpassungen. >> AK Forderungen
Hitzeschutz ist machbar: Was Arbeitgeber*innen gegen Hitze am Arbeitsplatz tun können
Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen, die beim Thema Hitze dringend verbessert gehören, können Arbeitgeber*innen durch organisatorische und bauliche Maßnahmen die Belastung durch hohe Temperaturen verringern. Die Arbeiterkammer empfiehlt hier zum Beispiel:
- Beschattung: Fenster durch geeignete Maßnahmen vor direkter Sonneneinstrahlung schützen
- Ventilatoren und Kühlung: Geeignete Geräte zur Unterstützung der Raumkühlung bereitstellen
- Nachtlüftung: Kühle Luft in den frühen Morgenstunden nutzen, um Räume abzukühlen
- Getränkeversorgung: Kostenlose alkoholfreie Getränke zur Verfügung stellen
- Flexible Arbeitszeiten: Arbeitszeiten wenn möglich anpassen, d.h. etwa den Arbeitsbeginn vorverlegen und Arbeitszeiten flexibler zu gestalten
- Zusätzliche Erholungsmöglichkeiten: Ausreichende Pausen und Erholungsphasen ermöglichen
- Abkühlungsmöglichkeiten: Vorhandene Dusch- oder Abkühlmöglichkeiten nutzen
- Bekleidung: Kleidungsvorschriften bei hohen Temperaturen anpassen oder lockern
Konkrete Hilfen für dich: Die Maßnahmen des Caritas Hitzegremiums
Durch die zahlreichen Rückmeldungen von Mitarbeiter*innen und unseren Druck hat die Servicestelle Gesundheit ein eigenes Hitzegremium ins Leben gerufen, das sich gezielt mit dem Thema Hitzebelastung beschäftigt.
Das Hitzegremium hat folgende konkrete Hilfsmittel entwickelt, die dich im Arbeitsalltag unterstützen sollen und die du nutzen kannst:
- Kühltücher & Kühlkappen für die schnelle Abkühlung zwischendurch
- Boden- und Standventilatoren für bessere Luftzirkulation
- Mobile Kühlgeräte – Achtung: Bitte nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Hitzegremium bestellen
- Leichtere Dienstkleidung (z.B. luftige Baumwoll-T-Shirts)
- Hitzeschutzfolien für besonders sonnenexponierte Fenster
Als Betriebsrat ist uns bewusst, dass diese Hilfsmittel und andere Maßnahmen die Hitzebelastung nicht vollständig beseitigen können. Sie können aber dazu beitragen, die Belastung zu reduzieren.
Unser Versprechen: Wir bleiben dran und setzen uns weiterhin für bessere und erträglichere Arbeitsbedingungen – besonders an heißen Sommertagen – ein.
Du hast Vorschläge gegen Hitzebelastung? Schick uns deine Ideen
Hast du bzw. habt ihr als Team an eurem Standort (kreative) Lösungen gefunden, die euch das Arbeiten bei Hitze erleichtern? Oder hast konkrete Vorschläge, was verbessert werden kann?
Dann melde dich bitte bei uns! Wir haben immer ein offenes Ohr für deine Ideen und Anliegen und bringen sie direkt ins Hitzegremium ein.
Umfrage der AUVA zu UV-Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter*innen
Die AUVA hat derzeit eine (anonyme) Umfrage zu UV-Schutzmaßnahmen in Betrieben am Laufen. Die Umfrage geht bis Ende des Sommers und soll die Grundlage für eine Studie liefern, die gemeinsam mit dem Ludwig Boltzmann Institut durchgeführt wird.
Ziel der Studie: Anhand der erhobenen Daten kann die AUVA zukünftig ihre Präventionsstrategien anpassen und die Betriebe bestmöglich beraten, um Belastungen früh zu erkennen und gezielt abzufedern.
Falls du bei deiner Tätigkeit in der Caritas im Freien arbeitest, nimm dir bitte kurz Zeit und beteilige dich an der Umfrage (in verschiedenen Sprachen verfügbar):
>> AUVA Umfrage zu betrieblichen UV-Schutzmaßnahmen
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