++ ABSCHLUSS CARITAS KV-VERHANDLUNGEN 2026/27 ++

Die KV-Verhandlungen für die Caritas wurden gestern abgeschlossen.

Wie bei den KV-Verhandlungen für die Sozialwirtschaft Österreich und für die Diakonie wurde auch für die Caritas ein zweijähriger Abschluss für 2026 und 2027 vereinbart.

Eine erste Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse zu Gehaltsanpassungen und strukturellen Maßnahmen 2026/27.


Vor dem Hintergrund der budgetären Kürzungen waren es zähe KV-Verhandlungen. Nachdem vergangene Woche bereits die KV-Verhandlungen für die Sozialwirtschaft Österreich und die Diakonie abgeschlossen wurden, gibt es jetzt einen Abschluss für die Caritas.

In der dritten Verhandlungsrunde konnte für die Caritas (bzw. für den Verein karitativer Arbeitgeber*innen, dem sie angehört) ein Zweijahresabschluss für 2026 und 2027 erzielt werden, der sowohl Gehaltsanpassungen als auch strukturelle Maßnahmen sowie punktuelle Verbesserungen im Arbeitsalltag umfasst.


  • KV-Gehälter steigen ab 1. April 2026 um + 2,6 % (davon 2 % über VkA*-Zulage, wodurch sich an der Erhöhung von insgesamt 2,6 % aber nichts ändert)

VkA*-Zulage: Im Kollektivvertrag des Vereins karitativer Arbeitgeber*innen (abgekürzt VkA*) ist festgelegt, dass Beschäftigte zusätzlich zum Grundgehalt laut Gehaltstabelle eine monatliche Zulage bekommen. Die VkA*-Zulage kann entweder mit dem Gehalt ausbezahlt oder (ganz oder teilweise) in andere Sachleistungen (z.B. Lebensmittelgutscheine), die oft steuerlich begünstigt sind, umgewandelt werden.

  • KV-Zulagen und Zuschläge, Abgeltung von Rufbereitschaft und Reservedienst, PRAM sowie UGT werden ebenfalls ab 1. April 2026 um + 2,6 % angehoben

  • Eine zusätzliche Woche Pflegefreistellung für Eltern von Kindern mit erhöhter Familienbeihilfe pro Kind
  • 5 Tage bezahlte Freistellung für Lehrlinge bei Lehre mit Matura
  • Anspruch auf Altersteilzeit wird verlängert und im KV verankert – mit der Möglichkeit einer Teilpension im Anschluss
  • Anrechnung Präsenzdienst als Vordienstzeit für neue Mitarbeiter*innen, die ab 1. April 2026 in der Caritas zu arbeiten beginnen (Zeiten für Zivildienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr werden weiterhin wie bisher als Vordienstzeiten angerechnet)
  • Erweiterung des Durchrechnungszeitraums (DRZ) auf 6 Monate für alle Beschäftigten nur mit einer Betriebsvereinbarung (BV)
  • Bereits ab 1. Jänner 2026 gilt ein Zusatz-KV für die Weiterführung des Pflegezuschusses, der bis Ende 2027 verlängert wurde

  • KV-Gehälter steigen ab 1. Jänner 2027 abhängig von der Inflation um mindestens + 2,3 %

Hier kommt für die genaue Berechnung der Gehaltserhöhungen folgende Regelung (eine sogenannte „Gleitklausel“) zur Anwendung:
Liegt die durchschnittliche Inflation im Zeitraum Nov. 2025 bis Okt. 2026 zwischen 2,3 % und 2,7 %, wird berechnet, wie weit die tatsächliche Inflation über den 2,3 % liegt. Davon kommt die Hälfte zusätzlich zur fixen Erhöhung von 2,3 % hinzu. Bei einer Inflation von 2,7 % oder darüber beträgt die maximale Erhöhung also 2,5 %.

  • Zulagen und Zuschläge, die im KV geregelt sind, werden ab 1. Jänner 2027 ebenfalls um + 2,3 % erhöht.
  • Ab 1. Jänner 2027 wird die neue Gehaltsstufe 18 eingeführt (aktuell gibt es 17 Stufen).
  • Für Dienste, die am Karfreitag oder am 24. bzw. 31. Dezember geleistet werden, ist ein Ersatztag zu gewähren, da diese Tage eigentlich dienstfrei sind. Spätestens ab 1. Jänner 2027 sind diese Ersatztage im Dienstplan sichtbar einzutragen und zu kennzeichnen

Mehr Infos der gpa zum KV-Abschluss für die Caritas gibt es >> hier.

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