Die KV-Verhandlungen für die Caritas wurden gestern abgeschlossen.

Wie bei den KV-Verhandlungen für die Sozialwirtschaft Österreich und für die Diakonie wurde auch für die Caritas ein zweijähriger Abschluss für 2026 und 2027 vereinbart.
Eine erste Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse zu Gehaltsanpassungen und strukturellen Maßnahmen 2026/27.
Vor dem Hintergrund der budgetären Kürzungen waren es zähe KV-Verhandlungen. Nachdem vergangene Woche bereits die KV-Verhandlungen für die Sozialwirtschaft Österreich und die Diakonie abgeschlossen wurden, gibt es jetzt einen Abschluss für die Caritas.
In der dritten Verhandlungsrunde konnte für die Caritas ein Zweijahresabschluss für 2026 und 2027 erzielt werden, der sowohl Gehaltsanpassungen als auch strukturelle Maßnahmen umfasst.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Regelungen für 2026
- KV-Gehälter steigen ab 1. April 2026 um 2,6 % (davon 2 % über VkA*-Zulage, wodurch sich an der Erhöhung von insgesamt 2,6 % aber nichts ändert)
- KV-Zulagen und Zuschläge werden ebenfalls ab 1. April 2026 um 2,6 % angehoben
- Pflegefreistellung wird auf Kinder mit Behinderung über 12 Jahre ausgeweitet – Beschäftigte mit Kindern mit erhöhter Familienbeihilfe erhalten pro Kind 1 zusätzliche Woche Pflegefreistellung
- 5 arbeitsfreie (bezahlte) Lerntage bei Lehre mit Matura
- Anspruch auf Altersteilzeit wird verlängert mit der Möglichkeit einer Teilpension im Anschluss
- Anrechnung Präsenzdienst als Vordienstzeit für neue Mitarbeiter*innen, die ab 01.01.2026 in der Caritas arbeiten
- Erweiterung des Durchrechnungszeitraums (DRZ) auf 6 Monate nur mit einer Betriebsvereinbarung (BV)
- Bereits ab 1. Jänner 2026 gilt ein Zusatz-KV für die Weiterführung des Pflegezuschusses
Regelungen für 2027
- KV-Gehälter steigen ab 1. Jänner 2027 abhängig von der Inflation um mindestens 2,3 %
- Hier kommt für die genaue Berechnung der Gehaltserhöhungen folgende Regelung zur Anwendung: Liegt die durchschnittliche Inflation im Zeitraum Nov. 2025 bis Okt. 2026 zwischen 2,3 % und 2,7 %, wird berechnet, wie weit die tatsächliche Inflation über den 2,3 % liegt => davon kommt die Hälfte zusätzlich zu den 2,3 % hinzu (d.h. bei einer durchschnittlichen Inflation von 2,7 % oder mehr = max. 2,5 % Erhöhung)
- Erhöhung aller Zulagen und Zuschläge, die im KV geregelt sind, ebenfalls um 2,3 %
- Einführung der Gehaltsstufe 18 (aktuell 17 Stufen)
- Kennzeichnung der Ersatztage (für eigentlich dienstfreie Tage Karfreitag, 24. und 31. Dezember) spätestens ab 1. Jänner 2027



