KV-Verhandlungen Caritas 2026 – Forderungen der Arbeitnehmer*innen

Bald geht es los – am 24. Oktober starten die KV-Verhandlungen für die Caritas.

Wir haben die Forderungen der Arbeitnehmer*innen für dich zusammengefasst. Und auch die Forderungen der Caritas Arbeitgeber*innenseite kannst du nachlesen, ebenso den Forderungskatalog der Kolleg*innen in der SWÖ.


Wie du sicherlich mitbekommen hast, ist die wirtschaftliche und finanzielle Situation in Österreich angespannt und der Sozial- und Gesundheitsbereich, wie andere Branchen auch, von verschiedenen Seiten einem gehörigen Spardruck ausgesetzt.

Vor dem Beginn der Verhandlungen möchten wir nochmals klarstellen, was uns als dein Betriebsrat Hilfe in Not sehr wichtig ist:

Unsere Dienstleistungen werden gebraucht und gut ausgebildete Arbeitskräfte werden dringend gesucht. Höhere Gehälter und verbesserte Arbeitsbedingungen, die den großen Herausforderungen in unserem Bereich gerecht werden, sind ein wesentlicher Baustein dafür, Mitarbeiter*innen zu halten und neue Mitarbeiter*innen zu finden.

Als Betriebsrat setzen wir uns daher mit Nachdruck dafür ein, dass deine Arbeit und der Einsatz unserer vielen Kolleg*innen fair bezahlt wird – grundsätzlich und besonders in Zeiten einer nach wie vor hohen Teuerung. Es braucht eine faire Lohnerhöhung inklusive Erhöhung aller Zulagen und Zuschläge.

Uns und auch vielen Kolleg*innen ist eine Arbeitszeitverkürzung wichtig. Deshalb setzen wir uns weiterhin für eine Verkürzung der Normalarbeitszeit auf 35 Stunden ein. Wir fordern auch mehr Auszeit von der anstrengenden Arbeit in Form einer zusätzlichen Woche Urlaub (6. Urlaubswoche), unabhängig davon ob jemand bereits die 6. Urlaubswoche hat.


Hier die Forderungen, die die Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen bei den KV-Verhandlungen 2026 einbringen:

  • Deutliche Erhöhung der KV- und IST-Gehälter mit 01.01.2026 unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Inflationsrate (Nov. 2024 – Okt. 2025). Die Erhöhung soll in jedem Fall um die Erhöhung bei der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) angepasst werden.
  • Erhöhung der Verwendungsgruppe III um mind. 200,- Euro.
  • Einführung der Gehaltsstufe 18 bei allen Verwendungsgruppen, die jeweils 50,- Euro über der Stufe 17 liegt.
  • Verankerung des Pflegeberufszuschuss (aktuell in der Höhe von mind. 135,50,- Euro bei Vollzeit) im KV. Ihn sollen alle Pflege- und Sozialbetreuungsberufe sowie alle Arbeitnehmer*innen bekommen, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine UBV-Schulung benötigen.
  • Berufsgruppenzulage für Heimhilfen in der Verwendungsgruppe VII in der Höhe von 50,- Euro (aliquot zum Anstellungsausmaß).
  • Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 35 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich.
  • Eine Woche mehr Urlaub pro Jahr. Diese zusätzliche Urlaubswoche gebührt auch bei einem bestehenden Anspruch auf eine 6. Urlaubswoche. (Der Karfreitag, 24. Dezember sowie 31. Dezember stehen außer Diskussion.)
  • Begrenzung der Arbeitstage in Folge: Es darf an höchstens 5 Tagen in Folge gearbeitet werden.
  • Erhöhung der Zuschläge für Mehrarbeit (für Mitarbeiter*innen in Teilzeit) einheitlich auf 50%.
  • SEG-Zulage in der Höhe von 240,- EUR für alle, die im unmittelbaren Kontakt mit Kund*innen bzw. Klient*innen oder in Einrichtungen mit Schmutzaufkommen und/oder körperlicher/psychischer/seelischer Erschwernis arbeiten.
  • Anrechnung von Vordienstzeiten bis zu höchstens 12 Jahren auf alle Ansprüche (für Einstufung, Urlaubsanspruch).
  • Altersteilzeit und Teilpension: Altersteilzeit wird an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst und die neue Teilpension geregelt.
  • Alle KV-Zulagen und Zuschläge werden um +7% erhöht (betrifft z.B. SEG Zulage, Nachtdienste, Mobile Dienste, Turnusdienste, Sonn- & Feiertagsdienste, Einrichtungen mit Dauerbetrieb, Familien- und Kinderzulage, Leitungszulagen, Flexi-Zuschlag und die VkA*-Zulage).
  • Zuschlag für Arbeit nach 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr in der Höhe von 6,25 Euro pro Stunde.
  • 50% Zuschlag für Arbeit an Sonn- & Feiertagen (auch an Karfreitag, 24. und 31. Dezember) für alle Mitarbeiter*innen – auch Mitarbeiter*innen im Dauerbetrieb.
  • Wegzeiten im Auftrag des*der Arbeitgeber*in sind als Arbeitszeit zu bewerten. Dies gilt auch für An- und Heimfahrten von mobilen Diensten zur Gänze. Bezugspunkt ist der Wohnort.
  • Präsenzdienst soll bei der Anrechnung von Vordienstzeiten berücksichtigt werden.
  • Diäten und Kilometergeld: Für Dienstreisen gebührt ein Tag- bzw. Nachtgeld sowie Kilometergeld wie im Einkommensteuergesetz § 26 Abs 4 EStG geregelt.
  • Begünstigte Behinderte (ab 50% Behinderung) erhalten eine zusätzliche Woche Urlaub.
  • Mitarbeiter*innen mit Kindern mit Feststellungsbescheid, erhöhter Kinderbeihilfe oder Pflegegeld wird pro Kind eine Woche bezahlte Pflegefreistellung zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch gewährt.
  • Änderung der Berechnungsbasis für Urlaubs- & Weihnachtsgeld: Für die Berechnung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes werden neben dem Durchschnitt der letzten 5 Monatsgehälter auch Zulagen und Zuschläge sowie durchschnittlich ausbezahlten Mehrarbeits- und Überstunden berücksichtigt. Dadurch kann sich ein höheres Urlaubs- und Weihnachtsgeld ergeben.
  • Lehrlingen, die Matura machen („Lehre mit Matura“), stehen in ihrer Lehrzeit bzw. nach Abschluss dieser bis zum Abschluss der Matura 10 arbeitsfreie Lerntage zur Verfügung.
  • Am Ende des Dienstverhältnisses gebührt für Zeitguthaben ein Zuschlag von 50%.
  • Anpassung bei Bildungsfreistellungstagen: Angeordnete Weiterbildungen bzw. gesetzliche Fortbildungen sollen nicht mehr auf die Bildungsfreistellungstage angerechnet werden.
  • Hauptverantwortliche Praxisanleiter*innen erhalten einen Zuschlag in der Höhe von 5 Arbeitsstunden pro Praktikant*in je nach Vereinbarung in Zeit oder Geld.

Das offizielle Forderungspapier der Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen (= Gewerkschaften GPA und vida, Betriebsrät*innen der Cartias) kannst du >> hier herunterladen.


Die Arbeitgeber*innen haben ebenfalls Themen und Forderungen für die KV-Verhandlungen, diese findest du >> hier.

Bei Interesse kannst du auch den Forderungskatalog der Arbeitnehmer*innen der SWÖ >> hier nachlesen.


Damit du zu den KV-Verhandlungen in der Caritas gut informiert bist, werden wir dich in den nächsten Wochen mit regelmäßigen Updates auf dem Laufenden halten.

Außerdem stehen wir dir natürlich für Fragen und Auskünfte zu den Verhandlungen oder Forderungen jederzeit gerne per Mail, telefonisch oder persönlich zur Verfügung.

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