Die 6. Urlaubswoche – Mythos oder Realität?

Von allen ersehnt, für viele aber schwer zu erreichen: die 6. Urlaubswoche!

Wir haben Infos für dich, wie du dir Vordienst-, Schul- und Studienzeiten für eine Woche mehr Urlaub anrechnen lassen kannst.


Die Arbeitswelt ändert sich ständig und immer schneller. Nur mehr wenige arbeiten heute viele Jahre durchgehend beim selben Arbeitgeber bzw. derselben Arbeitgeberin und daher entspricht die Erreichung der 6. Urlaubswoche heutzutage kaum mehr der Realität.

Grundsätzlich erhöht sich der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer*innen erst nach 25 Dienstjahren beim selben Arbeitgeber auf 6 Wochen. So lange ist jedoch kaum mehr jemand beim selben Dienstgeber angestellt.

Denn: Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgeber*innen, Schul- sowie Studien- und andere Zeiten können angerechnet werden. Damit kann die Wartezeit auf die 6. Urlaubswoche verkürzt werden.


  • Vordienstzeiten bei der Caritas
  • Karenzzeiten bei der Caritas im Sinne des Mutterschutzgesetzes bzw. des Väter-Karenzgesetzes (gilt für Elternkarenzzeiten, die ab 1.1.2008 begonnen haben)
  • Zeiten einer gesetzlichen Hospizkarenz
  • Zeiten als Entwicklungshelfer*in bei einer anerkannten Entwicklungshilfe-Organisation
  • Zusätzlich gemeinsam max. 10 Jahre anrechenbar sind folgende Zeiten:
  • Dienstzeiten bei früheren Arbeitgebern im Inland bzw. in einem EU- oder EWR-Staat (sofern sie mindestens je 6 Monate gedauert haben) bis zu 10 Jahren
  • Zeiten einer selbständigen Erwerbstätigkeit (sofern sie mindestens je 6 Monate gedauert haben) bis zu 10 Jahren
  • Schulzeiten über die allgemeine Schulpflicht hinaus (maximal 5 Jahre)
  • max. 5 Jahre Studienzeiten mit positivem Abschluss an einer Uni oder FH

Achtung: Fallen anrechenbare Zeiten zeitlich zusammen, werden sie nur einmal berücksichtigt!

So kannst du z.B. durch die Anrechnung von Vordienstzeiten, Schul- und Studienzeiten die 6. Urlaubswoche im Optimalfall bereits nach 10 Jahren bei der Caritas erreichen.

Genauere Infos zu den anrechenbaren Zeiten findest du im Caritas Kollektivvertrag unter Abschnitt B 2.8 und in der Betriebsvereinbarung unter Punkt 7.3.


  • Sobald du auf die bei dir notwendige Dienstzugehörigkeit zurückblickst, lohnt es sich, bei der HR anzufragen. Manchmal müssen Nachweise für anrechenbare Zeiten nachgereicht werden (z.B. Versicherungsdatenauszug, Zeugnisse, etc.).
  • Falls du unsicher bist, ob du bereits Anspruch auf die 6. Urlaubswochen hast und welche deiner Zeiten angerechnet werden können, wende dich gerne an uns.

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