Neuer Caritas-Kollektivvertrag 2024 offiziell unterschrieben

Der neue Kollektivvertrag für die Caritas 2024 wurde nun endlich offiziell von allen Seiten unterschrieben und liegt ab sofort für dich in der neuen Fassung vor.

Hier der Link zum Download und noch einmal ein Überblick über die erreichten Verbesserungen für dich.


Seit 01.01.2024 ist der neue Kollektivvertrag (KV) 2024 in Kraft, der für dich einige Verbesserungen bringt.

Über die Neuerungen im KV haben wir dich unmittelbar nach Abschluss in einem Newsletter bzw. hier auf unserer Website informiert und auch im Carinet kannst du in einem ausführlichen Beitrag die Details zum neuen KV nachlesen.

Nun wurde der neue KV endlich auch offiziell von allen Seiten unterschrieben und liegt ab sofort für dich in der neuen Fassung vor.

» Hier kannst den neuen KV herunterladen.


Seit 01.01.2024 bekommst du mehr Gehalt. Dein Gehalt sowie alle Zulagen und Zuschläge im KV werden um 9,2 % erhöht.

Die Gehaltserhöhung von 9,2 % setzt sich aus einer Anhebung der Gehälter um 7,7% sowie einer unbefristeten monatlichen Zulage in der Höhe von 1,5 % zusammen. Bei der KV-Zulage (offiziell VkA-Zulage = Verein karitativer Arbeitgeber*innen-Zulage) hast du in Zukunft die Wahlmöglichkeit und kannst entscheiden:

  • Entweder bekommst du die volle Erhöhung von 9,2 % wie bisher mit dem Gehalt ausbezahlt.
  • Oder du entscheidest dich dafür, ab Mai 2024 1,5 % der Erhöhung in Form von steuerbegünstigten Sachleistungen (Lebensmittelgutscheinen) und die restlichen 7,7 % Erhöhung mit deinem Gehalt ausbezahlt zu bekommen.

Wie auch immer du dich entscheidest – mit der Wahlmöglichkeit wird eine attraktive Lösung geschaffen, bei der du und alle Kolleg*innen selbst entscheiden können. Die Ausgestaltung der KV-Zulage hat bei vielen Kolleg*innen Fragen, Emotionen und teilweise auch Kritik aufgeworfen, die wir als Betriebsrat sehr genau wahrgenommen und immer in die Verhandlungen eingebracht haben.

Die Gespräche zur Betriebsvereinbarung – eine solche ist für die Umsetzung der steuerbegünstigen Lebensmittelgutscheine notwendig – laufen aktuell noch. Wir hoffen dir in Kürze auch dazu ein Update geben zu können.

Mit einem „Flexi-Bonus“ wird kurzfristiges Einspringen belohnt. Wenn du kurzfristig einen Dienst übernimmst, erhältst du für deine Bereitschaft einzuspringen seit 01.01.2024 einen Zuschlag (pro eingesprungener Arbeitsstunde 6,- Euro bzw. pauschal 24,- Euro für Dienste, die länger als 4 Stunden dauern).

Ab 01.09.2024 werden Unterbrechungen SND ab der 31. Minute (in Summe pro Nacht, z.B. 20 + 15 Minuten) endlich als Arbeitszeit bezahlt (zusätzlich zur SND-Pauschale).

Teilzeitbeschäftigte ohne Gleitzeit haben seit diesem Jahr einen kleineren „Rucksack“ (Rucksack = die 1,25-fache statt bisher 2-fache Wochenstundenverpflichtung) und bekommen früher Zuschläge für Mehrstunden.


Du hast Fragen zum KV oder Feedback für uns? Schreib uns an betriebsrat-hin@caritas-wien.at. Wir freuen uns über deine Rückmeldung!

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