Caritas KV-Verhandlungen & die Forderungen

Am 25. November starten die KV-Verhandlungen bei uns in der Caritas.

Wir geben dir einen Überblick über die Forderungen der Arbeitnehmer*innen.

Wie angekündigt wollen wir dir einen Überblick über die Forderungen der Arbeitnehmer*innen in der Caritas geben und haben die wichtigsten Punkte für dich kurz zusammengefasst.

Unsere Forderungen als Arbeitnehmer*innen sind:

Mehr Lohn!

Eine deutliche Erhöhung der Realeinkommen unter Berücksichtigung der Inflationsrate und unter Berücksichtigung niedriger Einkommen sowie eine entsprechende Anpassung aller Zulagen und Zuschläge.

Zum Thema Arbeitszeit:

  • die 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich (die vereinbarte Arbeitszeit von teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter*innen wird dabei nicht reduziert),
  • die Umsetzung entsprechend der Vereinbarung „Recht auf Anhebung des Stundenausmaßes bei Teilzeit“ (d.h. keine kurzfristigen befristeten Höheranstellungen, Umsetzung der Informationspflicht, …),
  • die Begrenzung des Zeitguthabens („Rucksack“) auf das vereinbarte wöchentliche Beschäftigungsausmaß (bisher das Zweifache, maximal 37 Stunden).

Zum Thema Zuschläge:

  • einen Zuschlag für die Mehr- bzw. Überstunden im Verhältnis 1:1,5 (bisher 1:1,3), die über den Rucksack geleisteten werden
  • das Einbeziehen von Zuschlägen bei der Berechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Sonderzahlungen),
  • einen Sonn-/Feiertagszuschlag für das Arbeiten am 24. und 31. Dezember sowie am Karfreitag,
  • die Abgeltung übriger Zeitguthaben aus der „Rucksackregelung“ bei Beendigung des Dienstverhältnisses mit einem Zuschlag von 50%.

Zum Thema Einspringen:

Die Bereitschaft für Einspringen soll generell finanziell abgegolten werden. Zudem wird beim Einspringen innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen ein Flexibilitätszuschlag („Flexibonus“) eingeführt.

  • Flexibilitätszuschlag („Flexibonus“) – wird innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen vor dem Tag des Dienstbeginns ein Einspringen vereinbart oder die Arbeitszeit des Dienstplans verlängert, ist die gearbeitete Zeit mit dem Mehr-/Überstundenzuschlag im Folgemonat abzugelten.
  • eine Abgeltung der Einspringbereitschaft mit einem Zuschlag von € 27,76,- für einen Tagdienst und € 55,52,- für einen Nachtdienst (22:00-06:00 Uhr) und ist nicht zu aliquotieren.

Zum Thema dienstfreie Zeit:

  • ein beliebiger freier Tag anstatt des Karfreitags,
  • ein Anspruch der zwei zusätzlichen Urlaubstage mit Beginn des zweiten Arbeitsjahres,
  • ein früherer Anspruch auf die sechste Urlaubswoche (z.B. nach 5 Dienstjahren),
  • eine zusätzliche Pflegefreistellung für nahe Angehörige (auch im nicht gemeinsamen Haushalt).

Zum Thema Verwendungsgruppen:

  • die Streichung der Obergrenze zur Anrechnung von Vordienstzeiten,
  • die Streichung der Verwendungsgruppe IVa für DGKP (Verwendungsgruppe III),
  • die Anhebung der Verwendungsgruppe III.

Sonstiges:

  • die Einführung von Lehrlingseinkommen.
  • die Einführung einer Entschädigung für Praktikant*innen in Höhe von € 1000,-.

Du arbeitest im Bereich Mobile Dienste?

Hier fordern wir:

  • die Erhöhung des Kilometergelds auf € 0,60,- bei Fahrten mit privatem PKW,
  • die Anrechnung der An- und Heimfahrt zur ersten und von der letzter Klient*in/ Kund*in als Arbeitszeit und die Vergütung der anfallenden Fahrtkosten.

Du arbeitest in einer Einrichtung mit Dauerbetrieb?

Hier fordern wir:

  • die Vergütung der Ruhepause, wenn eine Arbeitnehmer*in alleine einen wachenden Nachtdienst leistet,
  • die Bezahlung jeder für die Arbeitsaufnahme angefangenen halben Stunde bei einem schlafendem Nachtdienst als Überstunde,
  • einen Flexibilitätszuschlag („Flexibonus“) – wird innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen vor dem Tag des Dienstbeginns ein Einspringen des/der Arbeitnehmer*in vereinbart oder die Arbeitszeit des Dienstplans verlängert, ist die gearbeitete Zeit mit dem Mehr-/Überstundenzuschlag im Folgemonat abzugelten,
  • eine Abgeltung der Einspringbereitschaft mit einem Zuschlag von € 27,76,- für einen Tagdienst und € 55,52,- für einen Nachtdienst (22:00-06:00 Uhr) und ist nicht anteilsmäßig aufzuteilen,
  • und es darf an max. 7 Kalendertagen hintereinander gearbeitet werden.
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