Die geförderte Altersteilzeit gibt älteren Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren.
Mit Zustimmung des Arbeitgebers wird so ein gleitender Übergang in die Pension geschaffen und die Arbeitnehmerinnen verlieren dabei weder Pensionsbezüge, noch Ansprüche auf Krankengeld, Abfertigung oder aus der Arbeitslosenversicherung. Weiterlesen
Nach einem langen Tag und intensiven Verhandlungen konnte ein Ergebnis beim Caritas Kollektivvertrag erzielt werden.


