Es ist eine Regelung im Kollektivvertrag, die manche nicht kennen: das Recht auf einseitige Erhöhung des Stundenausmaßes bei Teilzeit.

Wer als Teilzeitkraft in einem Zeitraum von 6 Monaten im Schnitt mindestens 1 Stunde pro Woche mehr gearbeitet hat, kann seine Wochenstunden einseitig erhöhen.
Die wichtigsten Infos dazu im Überblick.
» Dein Recht auf einseitige Erhöhung der Wochenstunden
» Voraussetzungen für einseitige Wochenstunden-Aufstockung
» Automatisch informiert: So erfährst du von deinem Anspruch
» So viel kannst du aufstocken
» Du möchtest Stunden aufstocken? So einfach geht’s per e-Vereinbarung
Dein Recht auf einseitige Erhöhung der Wochenstunden
Du arbeitest Teilzeit? Und arbeitest immer wieder mehr Stunden, als in deinem Dienstvertrag eigentlich vereinbart?
Dann kannst du deine Wochenstunden erhöhen. Der Kollektivvertrag (Punkt C.6) regelt den Anspruch darauf.
Seit 1. Jänner 2025 kannst du unter bestimmten Voraussetzungen dein Anstellungsausmaß erhöhen und das einseitige Recht auf Wochenstunden-Aufstockung in Anspruch nehmen. Einseitig bedeutet, du brauchst dafür keine Zustimmung deiner Führungskraft – es ist dein Recht und du alleine entscheidest.
Voraussetzungen für einseitige Wochenstunden-Aufstockung
Folgende Voraussetzungen gibt es:
- Nur bei Teilzeit möglich: Du musst Teilzeit angestellt sein, und zwar über den gesamten Beobachtungszeitraum.
- Es wird ein Beobachtungszeitraum von 6 Monaten herangezogen, der immer die jeweils letzten 6 Monate umfasst. Beobachtet wird, ob innerhalb dieses Zeitraums im Schnitt mehr gearbeitet wurde.
- Ausmaß der Mehrleistung: Du musst in diesem Zeitraum durchschschnittlich mindestens 1 Stunde pro Woche mehr gearbeitet haben, als in deinem Dienstvertrag vereinbart ist.
Wichtig: Der Beobachtungszeitraum verschiebt sich laufend mit und es werden immer die jeweils letzten 6 Monate betrachtet. Das bedeutet, auch wenn du derzeit noch keinen Anspruch auf eine Erhöhung hast, kann sich das ändern. Dein Anspruch wird laufend neu beurteilt.
Automatisch informiert: So erfährst du von deinem Anspruch
Die e-Zeiterfassung rechnet automatisch mit und zeigt dir in einer Benachrichtigung auf der Startseite (siehe Beispiel unten) an, ob du das Recht auf Stundenaufstockung hast.
Du erfährst außerdem, um wie viele Stunden du maximal aufstocken kannst und bis zu welchem Datum du die Änderung bekanntgeben musst.

Übrigens: Deine Führungskraft wird ebenfalls automatisch informiert, wenn du Anspruch hast. Sie wird allerdings nur informiert, eine Zustimmung von ihr brauchst du nicht, um die Stundenaufstockung zu beantragen.
So viel kannst du aufstocken
Du kannst deine Wochenstunden um die Hälfte jener Stunden aufstocken, die du in den letzten 6 Monaten durchschnittlich mehr gearbeitet hast – abgerundet auf die nächste halbe Stunde.
Beispiel: Du hast in den letzten 6 Monaten im Schnitt 2,6 Stunden pro Woche mehr gearbeitet als vertraglich vereinbart. Der Durchschnittswert von 2,6 Stunden wird halbiert, ergibt 1,3 Stunden. Abgerundet auf die nächste halbe Stunde bedeutet das, dass du 1 Wochenstunde aufstocken kannst.
Du möchtest Stunden aufstocken? So einfach geht’s per e-Vereinbarung
Wenn du die Voraussetzungen oben erfüllst, geht das Beantragen der Stundenaufstockung ganz einfach per e-Vereinbarung:
- Starte im Carinet unter Anwendungen und unter e-Zeit & Vereinbarung die e-Vereinbarung „Inanspruchnahme WStd-Erhöhung“.
- Die HR prüft deine Angaben.
- Sobald alles bestätigt ist, erhalten du und deine Führungskraft eine automatische Info.
Eine genaue Anleitung dazu findest du >> hier in den IT-Anleitungen.
Gut zu wissen
- Deine Aufstockung gilt unbefristet und startet spätestens im übernächsten Monat.
- Sobald du informiert wirst, dass du Anspruch auf eine Stundenaufstockung hast, hast du 4 Wochen Zeit zu beantragen. Danach verfällt der Anspruch für den jeweiligen Beobachtungszeitraum (= die letzten 6 Monate). Du hast aber vielleicht später wieder Anspruch, denn dein Anspruch wird laufend neu beurteilt.
- Wenn du bereits einmal Stunden aufgestockt hast, danach wieder regelmäßig Mehrstunden leistest, kannst du erneut aufstocken.



