
Seit Jahresbeginn 2026 ist die VBV unsere neue Betriebliche Vorsorgekasse.
Was der Wechsel bringt, Abfertigung NEU bedeutet und Vorsorgekassen allgemein sind, möchten wir dir genauer erklären.
» Warum gibt es die Abfertigung NEU?
» Was sind Betriebliche Vorsorgekassen?
» Wann Guthaben aus der Vorsorgekasse ausbezahlt wird
» Warum wir zur VBV Vorsorgekasse wechseln (Veranlagungskriterien, Performance)
» So ist der Umstieg zur VBV Vorsorgekasse abgelaufen
» Kontakte für Fragen zur VBV
Diese Information gilt nur für Mitarbeiter*innen der Caritas Wien mit Abfertigung NEU. Das sind alle Kolleg*innen, die seit 01.01.2003 in die Caritas Wien eingetreten sind (= mittlerweile ca. 95% der gesamten Belegschaft).
Mitarbeiter*innen, die bis zum 31.12.2002 in die Caritas Wien eingetreten sind, wird die Abfertigung ALT nicht über eine Betriebliche Vorsorgekasse, sondern direkt von der Personalverrechnung ausgezahlt.
Warum gibt es die Abfertigung NEU?
Grundsätzlich ist die Abfertigung ein wichtiger Bestandteil zur Vermeidung von Altersarmut. Das Abfertigungssystem wurde 2003 grundlegend reformiert. Ziel war es, ein moderneres und gerechteres System zu schaffen.
Früher hing die Abfertigung stark davon ab, wie lange man bei einem*einer bestimmten Arbeitgeber*in beschäftigt war. Wer das Unternehmen verließ, konnte seinen Anspruch sogar verlieren. Mit der Abfertigung NEU wurde das geändert. Heute werden Beiträge angespart, die auch bei einem Jobwechsel erhalten bleiben. Das schafft mehr Sicherheit und Flexibilität für Arbeitnehmer*innen.
Ein Wechsel von Abfertigung ALT auf NEU ist möglich, aber endgültig und sollte daher gut überlegt sein!
Was sind Betriebliche Vorsorgekassen?
Vorsorgekassen sind Teil der betrieblichen Mitarbeiter*innenvorsorge. Sie sind für alle Dienstverhältnisse ab 01.01.2003 verpflichtend, für ältere Dienstverhältnisse davor gilt die Abfertigung ALT.
So funktioniert die Vorsorgekasse
- Die Vorsorgekasse verwaltet jene Beiträge, die Arbeitgeber*innen für ihre Arbeitnehmer*innen einzahlen.
- Die Caritas zahlt für dich 1,53 % des Bruttogehalts (inklusive Sonderzahlungen) über den Sozialversicherungsträger (ÖGK) in die Betriebliche Vorsorgekasse ein.
- Du zahlst selbst nichts ein.
Wann Guthaben aus der Vorsorgekasse ausbezahlt wird
Ein wichtiger Vorteil der Abfertigung NEU im Vergleich zum alten Abfertigungssystem: Das angesparte Guthaben gehört dir als Arbeitnehmer*in.
Auch wenn du den*die Arbeitgeberin wechselst, bleibt dir das angesparte Geld erhalten und wird weitergeführt. Wann du darüber verfügen kannst, hängt von der Dauer und Art der Beendigung des Dienstverhältnisses ab – spätestens jedoch bei Pensionsantritt.
Ein Anspruch auf Auszahlung besteht unter anderem bei:
- Kündigung durch die Arbeitgeber*in
- einvernehmlicher Auflösung
- Ablauf eines befristeten Dienstverhältnisses
- Pensionierung
Bei Eigenkündigung, also wenn du kündigst, wird das Geld nicht ausbezahlt, sondern bleibt in der Vorsorgekasse und wird beim nächsten Dienstverhältnis weiter angespart. Das Guthaben geht also nicht verloren.
Warum wir zur VBV Vorsorgekasse wechseln
Seit 01.01.2026 ist die VBV unsere neue Betriebliche Vorsorgekasse. Die VBV ist die größte Vorsorgekasse in Österreich. Als Marktführerin der insgesamt 7 Vorsorgekassen betreut sie mehr als 3,3 Millionen Dienstnehmer*innen sowie Selbstständige und investiert verantwortungsvoll, nachhaltig sowie ertragsorientiert.
- Sicher, stabil und langfristig ertragreich
- Die VBV verfolgt eine vorsichtige und breit gestreute Veranlagungsstrategie, um das angesparte Geld sicher und gleichzeitig möglichst ertragreich anzulegen. Das bedeutet: Die Beiträge werden in verschiedene Anlageformen investiert. Durch diese breite Streuung wird das Risiko reduziert und gleichzeitig die Chance auf langfristige Erträge erhöht.
- Nachhaltigkeit im Unternehmen und in der Veranlagung
- Dabei ist wichtig zu wissen: Die Veranlagung folgt strengen gesetzlichen Vorgaben und einem sehr konservativen Risikoprofil. Vorsorgekassen müssen nämlich eine Bruttokapitalgarantie einhalten. Das bedeutet: Bei der Auszahlung erhält man mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge. Diese gesetzliche Absicherung ist eine Besonderheit der Abfertigung NEU.
- Bei der VBV spielen Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung eine wichtige Rolle. Die gesamte Veranlagung folgt klar definierten „ESG-Kriterien“ – also ökologischen, sozialen sowie verantwortungsvollen Unternehmensstandards. Begleitet wird der Prozess von einem Ethik-Beirat bestehend aus ausgewiesenen Expert*innen.
- Den detaillierten Kriterienkatalog kannst du auf der Website der VBV >> hier finden.
- Gute Performance (= Wertsteigerung des veranlagten Geldes)
- Ein einzelnes Jahr zeigt immer nur eine Momentaufnahme. Entscheidend ist die langfristige Entwicklung des veranlagten Geldes.
- Die VBV erzielt seit Beginn der Messung durch die Österreichische Kontrollbank (OeKB) im Jahr 2004 eine durchschnittliche Performance (Wertsteigerung) von +2,58% pro Jahr (Stichtag 31.12.2025) und liegt damit über dem Branchendurchschnitt von +2,29%. Auch 2025 war ein besonders gutes Jahr: Mit einer Wertsteigerung von +4,78% erzielte die VBV das beste Ergebnis aller Vorsorgekassen.
So ist der Umstieg zur VBV Vorsorgekasse abgelaufen
Der Wechsel der Betrieblichen Vorsorgekasse erfolgte automatisch. Du als Mitarbeiter*in brauchst nichts zu tun. Alle bisher angesparten Gelder wurden übernommen und werden künftig von unserer neuen Vorsorgekasse auf deinem persönlichen Vorsorge- bzw. Abfertigungskonto verwaltet und veranlagt.
Im April erhalten nun alle betroffenen Kolleg*innen (mit Abfertigung NEU) einen persönlichen Willkommensbrief von der VBV mit den wichtigsten Informationen und den Zugangsdaten für das Online-Service Meine VBV, wo du dein persönliches Vorsorgekonto findest.
So kannst du dich in Zukunft jederzeit über deinen Guthabenstand und die Kapitalentwicklung auf deinem Konto informieren.
Hast du Fragen zur VBV?
Das Team der VBV Vorsorgekasse hilft dir bei Fragen (z.B. auch wenn du Probleme bei der Registrierung zum Online-Service Meine VBV hast) weiter:
- Du kannst sie gerne über das Postfach in Meine VBV gesichert kontaktieren oder das Kontaktformular auf der Website nutzen >> https://www.vbv.at.
- Zusätzlich steht dir auch ein Service-Team mit Expert*innen telefonisch unter +43 1 217 01 8500 zur Verfügung.
Bei Fragen zur Betrieblichen Vorsorgekasse bzw. zum Thema Abfertigung ALT/NEU stehen auch wir als Betriebsrat dir gerne zur Verfügung.



