
Seit letztem Jahr gibt es für alle Mitarbeiter*innen, die nach Dienstplan arbeiten, einen Flexibilitätszuschlag für kurzfristiges Einspringen.
Wir haben zusammengefasst, wer einen „Flexizuschlag“ bekommen kann, wann dieser zusteht und wie viel er ausmacht.
» Was ist der Flexibilitätszuschlag?
» Wer hat Anspruch auf den Flexi-Zuschlag?
» Was versteht man unter kurzfristigem Einspringen?
» So viel bekommst du fürs kurzfristige Einspringen
Was ist der Flexibilitätszuschlag?
Seit dem 01.01.2024 gibt es in der Caritas Wien den sogenannten Flexibilitätszuschlag für Einspringdienste, kurz Flexi-Zuschlag.
Der Flexi-Zuschlag soll deine Bereitschaft, spontan und kurzfristig einzuspringen, wenn unerwartet jemand ausfällt, finanziell entlohnen. Wenn du nach Dienstplan arbeitest und auf Anfrage einspringst, bekommst du dafür zusätzliches Geld.
Wer hat Anspruch auf den Flexi-Zuschlag?
Anspruch hast du, wenn du…
- in einer Einrichtung mit Dauerbetrieb und nach Dienstplan oder
- in den Mobile Diensten oder
- im Bereich Büro- und allgemeine Dienste und nach Dienstplan arbeitest.
Keinen Anspruch hast du, wenn du…
- Gleitzeit hast oder
- in der Mobilen Therapie oder Mobilen Familienhilfe arbeitest, da du dir in dem Fall deine Arbeitszeit grundsätzlich selbst planen kannst.
Was versteht man unter kurzfristigem Einspringen?
Kurzfristiges Einspringen bedeutet: Du übernimmst auf Anfrage und Wunsch der Arbeitgeber*in bzw. deiner Führungskraft einen Dienst außerhalb des Dienstplans innerhalb von 2 Tagen (48 Stunden) vor Antritt des Dienst oder sogar am selben Tag. Die Übernahme des Dienstes ist freiwillig und einvernehmlich.
Unter kurzfristiges Einspringen fällt also, wenn du am 2. Tag vor dem Einspringdienst, am Vortag des Einspringdienstes oder aber am Tag des Einspringdienstes die Übernahme dieses Dienstes vereinbarst.
Kurfristiges Einspringen ist auch, wenn:
- direkt nach einem geplanten Dienst ein ungeplanter Dienst von mindestens 60 Minuten dazukommt.
Beispiel: Laut Dienstplan hast du an Tag X von 09:00-17:00 Uhr Dienst. Aufgrund von Ausfällen sollst du zudem den Spätdienst bis 19:00 Uhr übernehmen. Zu deinem geplanten Dienst kommt also ein ungeplanter Dienst von 2 Stunden dazu. => Du bekommst den Flexi-Zuschlag für die Zeit von 17:00-19:00 Uhr – d.h. jene Zeit, in der du Freizeit gehabt hättest.
- ein geplanter Dienst innerhalb der 2-Tage-Frist im Einvernehmen verlängert wird.
Beispiel: Du hättest an Tag X laut Dienstplan von 08:00-16:00 Uhr Dienst und dieser wird um 2 Stunden auf 08:00-18:00 Uhr verlängert. => Du bekommst den Flexi-Zuschlag für die Zeit von 16:00-18:00 Uhr.
- die Lage der Arbeitszeit einvernehmlich innerhalb der 2-Tage-Frist verschoben wird.
Beispiel: Dein Dienst an Tag X wäre laut Dienstplan von 08:00-16:00 Uhr, er wird jedoch auf 12:00-20:00 Uhr verschoben. => Du bekommst den Flexi-Zuschlag für die Zeit von 16:00-20:00 Uhr, also für jene Zeit, in der du ursprünglich Freizeit gehabt hättest.
Generell gilt: Die Änderungen müssen immer auf Wunsch der Arbeitgeberin erfolgen!
Der Flexi-Zuschlag muss durch deine Führungskraft im Zeiterfassungssystem eingetragen werden.
Kein Flexi-Zuschlag bei Diensttausch auf eigenen Wunsch
Keinen Zuschlag gibt es, wenn du einen Dienst auf eigenen Wunsch tauschen möchtest oder wenn du während einer Rufbereitschaft einspringst!
Flexi-Zuschlag bei verlängerter Rufbereitschaftszeit – ja!
Musst du in einer Rufbereitschaft einspringen und dauert der Einsatz länger als die vereinbarte Rufbereitschaftszeit, bekommst du für die darüberhinausgehende Zeit den Flexi-Zuschlag!
Beispiel: Du hast eigentlich Rufbereitschaft von 12:00-20:00 Uhr, der Einsatz dauert aber bis 22:00 Uhr. => Du bekommst den Flexi-Zuschlag für die Zeit von 20:00-22:00 Uhr – also für 2 Stunden.
So viel bekommst du fürs kurzfristige Einspringen
- Wenn du bereit bist, kurzfristig einzuspringen und einen Dienst übernimmst, bekommst du für jede übernommene Stunde 6,25 Euro zusätzlich zur bezahlten Arbeitszeit. Bis zu 6 Stunden wird minutengenau abgerechnet.
- Für ungeplante Dienste, die länger als 6 Stunden dauern, erhältst du eine pauschale Abgeltung von 37,50 Euro zusätzlich. Dies gilt auch für geplante Dienste, die um mehr als 6 Stunden verlängert werden.
Als Dienst gilt immer die ganze Zeit, in der du in der Arbeit anwesend bist – egal, ob in der Dienstplanung als ein oder zwei Dienste eingetragen.
Beispiel: Wenn du einen Nachtdienst mit darauffolgendem Frühdienst übernimmst, dauert der Dienst länger als 6 Stunden und du bekommst dafür pauschal 37,50 Euro.



