
Seit Kurzem gibt es in der Caritas sogenannte Reservedienste – freiwillige Bereitschaftsdienste.
Was das genau ist, was du beachten musst und was den Reservedienst von der Rufbereitschaft unterscheidet, kannst du hier nachlesen.
» Was ist ein Reservedienst?
» Reservedienst – Vergütung & Arbeitszeiterfassung
» Bezahlung des Reservedienstes trotz Krankenstand
» Reservedienst – wann der Arbeitsweg als Dienstzeit gilt
» Auf einen Blick – Unterschied Reservedienst & Rufbereitschaft
Im Kollektivvertrag 2025 wurde vereinbart, dass über eine Betriebsvereinbarung sogenannte „Reservedienste“ in Einrichtungen eingeführt werden können. Diese ist nun am 1. Juli 2025 in Kraft getreten.
Was ist ein Reservedienst?
Der Reservedienst gibt dir als Mitarbeiter*in die Möglichkeit, geplant und freiwillig für einen eventuell ausfallenden Dienst einzuspringen. Vorweg: Reservedienste sind freiwillig und können nicht angeordnet werden!
So funktioniert’s:
- Deine Führungskraft legt im Voraus fest, welche Dienste einen Reservedienst benötigen bzw. bei welchen eine Einführung sinnvoll ist, damit im Bedarfsfall nicht jede*r einzelne Kolleg*in angefragt werden muss.
- Du kannst dich freiwillig entscheiden, einen Reservedienst zu übernehmen und im Fall eines Ausfalls einer Kollegin/eines Kollegen (z.B. durch Krankheit) einzuspringen. Den Reservedienst vereinbarst du einvernehmlich mit deiner Führungskraft.
- Hast du dich für einen Reservedienst entschieden und dies auch deiner Führungskraft mitgeteilt, so bist du verpflichtet, in dieser Zeit erreichbar und in einer angemessenen Zeit am Dienstort zu sein.
Reservedienst – Vergütung & Arbeitszeiterfassung
Ein Reservedienst ist im normalen Dienstplan mit dem Kürzel „RD“ eingetragen und du bekommst dafür 4,08 Euro/Stunde – und zwar auch, wenn es zu keinem Einsatz kommt.
Der Reservedienst zählt nicht als Arbeitszeit. Wird jedoch ein Einsatz daraus und übernimmst du einen Dienst, wird die tatsächlich geleistete Dienstzeit zusätzlich zur Reservedienst-Vergütung als Arbeitszeit erfasst und bezahlt.
Bezahlung des Reservedienstes trotz Krankenstand
Solltes du am Tag deines Reservedienstes krank sein, so musst du dies deiner Führungskraft mitteilen. Im Krankheitsfall besteht eine dienstverhindernde Situation mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das bedeutet, dass du den Reservedienst auch dann bezahlt bekommst, wenn du ihn aufgrund deines Krankenstands nicht wahrnehmen kannst.
Fällt ein Reservedienst wegen Krankheit aus, so muss – wie vorher auch – ein Ersatz gefunden werden. In diesem Fall greift für die einspringende Person der Flexibilitätszuschlag, wenn die Benachrichtigung weniger als 48 Stunden vor dem anzutretenden Dienst erfolgt.
Reservedienst – wann der Arbeitsweg als Dienstzeit gilt
Ist bereits vor deinem Reservedienst klar, dass du den Dienst übernehmen musst, so ist dein Arbeitsweg keine Dienstzeit. Anders verhält es sich, wenn du während deines Reservedienstes verständigt wirst. Dann zählt dein Arbeitsweg als Dienstzeit.
Auf einen Blick – Unterschied Reservedienst vs. Rufbereitschaft
Reservedienst (RD) | Rufbereitschaft (RFB) | |
Definition | Reservedienst ist ein freiwilliger Bereit-schaftsdienst. Du erklärst dich freiwillig bereit, im Fall eines Ausfalls einer Kollegin/eines Kollegen einzuspringen. | Rufbereitschaft bedeutet, dass du außerhalb deiner regulären Arbeitszeit erreichbar sein musst, um im Bedarfsfall kurzfristig zur Arbeit zu kommen. |
Verpflichtend? | Nein, der Reservedienst ist freiwillig und kann nicht angeordnet werden. Du legst ihn einvernehmlich mit deiner Führungskraft fest. ABER: Hast du dich für einen Reservedienst entschieden, musst du den Dienst übernehmen, sobald der Abruf kommt. | Ja, allerdings nur dann, wenn Rufbereitschaft für deine Einrichtung vereinbart wurde. Bei wichtigen persönlichen oder familiären Umständen kannst du ggf. von einer Rufbereitschaft befreit werden. |
Anrechnung als Arbeitszeit | Reservedienst gilt nicht als Arbeitszeit! Wird ein Reservedienst abgerufen, wird die geleistete Dienstzeit als Arbeitszeit erfasst und bezahlt. | Rufbereitschaft gilt nicht als Arbeitszeit! Erst wenn während der Rufbereitschaft ein tatsächlicher Einsatz erfolgt, ist es Arbeitszeit und die geleistete Dienstzeit wird bezahlt. |
Abgeltung | 4,08 Euro/Stunde – unabhängig davon, ob ein Einsatz erfolgt. | Die Bezahlung für Rufbereitschaft erfolgt je nach Dauer und ist wie folgt gestaffelt: – für die ersten 10 Stunden je 4,08 Euro/Stunde – für Stunden 11 bis 16 je 2,64 Euro/Stunde – für Stunden 17 bis 24 Stunden Pauschale von 68,27 Euro – bei mehr als 24 Stunden für jede angefangene 6-Stunden-Periode 17,08 Euro pauschal |
Eingabe im Dienstplan | Reservedienst wird im Dienstplan mit dem Kürzel „RD“ eingegeben. | Rufbereitschaft wird im Dienstplan mit dem Kürzel „RFB“ eingegeben. Rufbereitschaft wird am jeweiligen Tag ohne Angabe von Arbeitszeit dargestellt, da sie nicht als Arbeitszeit zählt. |
Wie oft möglich? | Reservedienst darf höchstens an 2 wöchentlichen Ruhezeiten pro Monat vereinbart werden. | Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit kann innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten an 30 Tagen vereinbart werden. Dabei ist die Vereinbarung von Rufbereitschaft lediglich an 2 wöchentlichen Ruhezeiten pro Monat zulässig. |
Wo geregelt? | Kollektivvertrag: – Punkt C.8. b) Rufbereitschaft und Reservedienst – Punkt E.6. Abgeltung von Rufbereitschaft und Reservedienst Betriebsvereinbarung Reservedienste ab 1.7.2025 | Kollektivvertrag: - Punkt C.8. a) Rufbereitschaft – Punkt E.6. Abgeltung von Rufbereitschaft und Reservedienst Betriebsvereinbarung: – Punkt 6 (Rufbereitschaft) |