
Die Nutzung des Zeitwertkontos, um mehr Freizeit über den Urlaubsanspruch hinaus genießen zu können, wird immer beliebter.
Wir haben alles Wichtige zum Zeitwertkonto und wie du es konsumieren kannst für dich zusammengefasst.
» Was ist das Zeitwertkonto (ZWK) & welchen Zweck hat es?
» Wie funktioniert das Ansparen auf das Zeitwertkonto?
» Zeitwertkonto – monatliche Beantragung, aber flexible Nutzung
» Beispiele für flexible Nutzung des Zeitwertkontos
Was ist das Zeitwertkonto und welchen Zweck hat es?
Mit dem Zeitwertkonto (kurz ZWK) kannst du als Caritas Mitarbeiter*in – über deinen Urlaubsanspruch hinaus – freie Zeit konsumieren. Das Zeitwertkonto ermöglicht es dir, Arbeitszeiten in Form eines Guthabens anzusparen und später in Anspruch zu nehmen.
So funktioniert Ansparen auf das Zeitwertkonto
Du kannst auf zwei verschiedene Arten für dein Zeitwertkonto ansparen:
- durch Übertragung von Mehrstunden bzw. Überstunden nach einem Quartal
- durch Gehaltsreduktion zugunsten einer späteren Konsumation von Freizeit
Ansparen durch Übertragung von Zeitguthaben
Dabei kannst du Stunden über deinen Rucksack (= max. 37 Stunden bzw. 30 Stunden bei Gleitzeit) auf dein Zeitwertkonto buchen anstatt sie dir am Quartalsende auszahlen zu lassen. Auch die Mehr- und Überstundenzuschläge werden dabei berücksichtigt.
Ansparen durch Entgeltreduktion
In diesem Fall bestimmst du im Voraus, wann und in welchem Umfang du deine angesparte Zeit konsumieren möchtest. Alternativ kannst du auch über einen unbefristeten Zeitraum durch eine Gehaltsreduktion Zeit ansparen und diese bei Bedarf abrufen.
Wenn du dich für das Ansparen durch Gehaltsreduktion entscheidest, solltest du folgende Punkte beachten:
- Deine Sozialversicherungsbeiträge und somit auch die Grundlage zur Berechnung bei Arbeitslosengeld, Krankengeld und der betrieblichen Vorsorgekasse verringern sich.
- Bei Krankheit oder auch beim Wochengeld reduziert sich die Entgeldfortzahlung.
- Sonderzahlungen sowie Mehr- und Überstunden werden auf Grundlage des reduzierten Gehalts berechnet.
- Bei Beendigung deines Dienstverhältnisses verringern sich deine Ansprüche wie Urlaubsersatzleitung oder Abfertigung.
Aufgepasst: Wenn du eine Altersteilzeit (ATZ) planst, so ist 12 Monate vor dem Eintritt in die Altersteilzeit eine Ansparung über Gehaltsreduktion nicht möglich, da die letzten 12 Monate für die Berechnung der Höhe der Altersteilzeit herangezogen werden.
Zeitwertkonto – monatliche Beantragung, aber flexible Nutzung
Die Nutzung des Zeitwertkontos muss zwar weiterhin monatlich innerhalb eines Kalendermonats beantragt werden, es bestehen aber flexible Möglichkeiten bei der Gestaltung.
Beispiele für flexible Nutzung des Zeitwertkontos
2 Wochen-Konsumation in einem Monat (bei Vollzeit)
2 Wochen-Konsumation in einem Monat (bei Vollzeit)
Eine Mitarbeiterin ist mit 37 Wochenstunden (bei einer 5-Tage Woche) beschäftigt. Sie möchte vom 18.11. bis 30.11.2025 das Zeitwertkonto konsumieren und in diesem Zeitraum ihre Arbeitszeit auf 0 reduzieren. An den restlichen Tagen in diesem Monat (1. bis 17.11.2025) arbeitet sie die üblichen lt. Dienstvertrag vereinbarten Wochenstunden.
Berechnung:
- Im Zeitraum der Konsumation des ZWK (18. bis 30.11.2025) liegen 10 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche.
- Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunden. Das bedeutet, dass ein Arbeitstag im Durchschnitt 7,4 Stunden umfasst (Berechnung: 37 Stunden/5 Tage).
- Somit werden an den 10 Arbeitstagen folgende Stunden vom ZWK konsumiert: 7,4 Stunden x 10 Arbeitstage = 74 Stunden, die vom ZWK abgezogen werden.
Umrechnung auf Wochenstunden pro Monat:
- Ein Monat hat im Durchschnitt 4,33 Wochen.
- Daher ergibt sich: 74 Stunden/4,33 = 17,09 Stunden (= Wert um den die Wochenstundenverpflichtung in der e-Vereinbarung im Monat November zu reduzieren ist).
Eingabe in der e-Vereinbarung:
- Das bedeutet: Im Zeitraum vom 18.11. bis 30.11.2025 arbeitet die Mitarbeiterin 0 Stunden. An den verbleibenden Tagen in diesem Monat arbeitet sie ihr reguläres Soll von 7,4 Stunden pro Arbeitstag.
- Die Mitarbeiterin muss ihre regelmäßige wöchentlichen Arbeitszeit um 17,09 Stunden reduzieren, damit die Konsumation vom ZWK korrekt abgebildet wird. Sie hat eine Reduktion der Arbeitszeit auf 19,91 Stunden (37 Wochenstunden lt. Dienstvertrag abzüglich 17,09 Wochenstunden Reduktion = 19,91 Wochenstunden).
4 Wochen-Konsumation bei 2 Monaten übergreifend (bei Vollzeit)
4 Wochen-Konsumation bei 2 Monaten übergreifend
Ein Mitarbeiter ist mit 37 Wochenstunden (bei einer 5-Tage Woche) beschäftigt. Er möchte vom 18.11. bis 15.12.2025 das Zeitwertkonto konsumieren und in diesem Zeitraum seine Arbeitszeit auf 0 reduzieren. Die Konsumation erstreckt sich dabei über zwei Kalendermonate (November und Dezember). An den restlichen Tagen in diesen beiden Monat (1. bis 17.11.2025 und 16. bis 31.12.2025) arbeitet er die üblichen lt. Dienstvertrag vereinbarten Wochenstunden.
Berechnung:
- Im Zeitraum der Konsumation des ZWK (18.11 bis 15.12.2025) liegen 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche.
- Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunden. Das bedeutet, dass ein Arbeitstag im Durchschnitt 7,4 Stunden umfasst (Berechnung: 37 Stunden/5 Tage).
- Somit werden an den 20 Arbeitstagen folgende Stunden vom ZWK konsumiert: 7,4 Stunden x 20 Arbeitstage = 148 Stunden, die vom ZWK abgezogen werden.
Um diese Stunden auf die beiden betroffenen Monate gleichmäßig zu verteilen, erfolgt die Umrechnung auf durchschnittliche Wochenstunden pro Monat wie folgt:
- 148 Stunden/4,33 Wochen (= durchschittliche Woche pro Monat)/2 Monate = 17,09 Stunden (= Wert um den die Wochenstundenverpflichtung in der e-Vereinbarung im Monat November und Dezember zu reduzieren ist).
Eingabe in der e-Vereinbarung:
- Das bedeutet: Im Zeitraum vom 18.11. bis 15.12.2025 arbeitet der Mitarbeiter 0 Stunden. An den verbleibenden Tagen in diesen beiden Monaten arbeitet er sein reguläres Soll von 7,4 Stunden pro Arbeitstag.
- Der Mitarbeiter muss seine regelmäßige wöchentlichen Arbeitszeit im November und Dezember um jeweils 17,09 Stunden reduzieren, damit die Konsumation vom ZWK korrekt abgebildet wird. Er hat eine Reduktion der Arbeitszeit auf 19,91 Stunden (37 Wochenstunden lt. Dienstvertrag abzüglich 17,09 Wochenstunden Reduktion = 19,91 Wochenstunden) jeweils für die Monate November und Dezember zu beantragen, um die Konsumation ordnungsgemäß zu berücksichtigen).
2 Wochen-Konsumation in einem Monat (bei Teilzeit)
2 Wochen-Konsumation in einem Monat
Eine Mitarbeiterin ist mit 30 Wochenstunden (bei einer 5-Tage Woche) beschäftigt. Sie möchte vom 19.5. bis 31.5.2025 das Zeitwertkonto konsumieren und in diesem Zeitraum ihre Arbeitszeit auf 0 reduzieren. An den restlichen Tagen in diesem Monat (1. bis 18.5.2025) arbeitet sie die üblichen lt. Dienstvertrag vereinbarten Wochenstunden.
Berechnung:
- Im Zeitraum der Konsumation des ZWK (19. bis 31.5.2025) liegen 9 Arbeitstage (exklusive Feiertag) bei einer 5-Tage-Woche.
- Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Das bedeutet, dass ein Arbeitstag im Durchschnitt 6,0 Stunden umfasst (Berechnung: 30 Stunden/5 Tage).
- Somit werden an den 9 Arbeitstagen folgende Stunden vom ZWK konsumiert: 6,0 Stunden x 9 Arbeitstage = 54 Stunden, die vom ZWK abgezogen werden.
Zur Umrechnung auf Wochenstunden pro Monat:
- Ein Monat hat im Durchschnitt 4,33 Wochen.
- Daher ergibt sich: 54 Stunden/4,33 = 12,47 Stunden (= Wert um den die Wochenstundenverpflichtung in der e-Vereinbarung im Monat Mai zu reduzieren ist).
Eingabe in der e-Vereinbarung:
- Das bedeutet: Im Zeitraum vom 19.5. bis 31.5.2025 arbeitet die Mitarbeiterin 0 Stunden. An den verbleibenden Tagen in diesem Monat arbeitet sie ihr reguläres Soll von 6,0 Stunden pro Arbeitstag.
- Die Mitarbeiterin muss ihre regelmäßige wöchentlichen Arbeitszeit um 12,47 Stunden reduzieren, damit die Konsumation vom ZWK korrekt abgebildet wird. Sie hat eine Reduktion der Arbeitszeit auf 17,53 Stunden (30 Wochenstunden lt. Dienstvertrag abzüglich 12,47 Wochenstunden Reduktion = 17,53 Wochenstunden).
4 Wochen-Konsumation bei 2 Monaten übergreifend (bei Teilzeit)
4 Wochen-Konsumation bei 2 Monaten übergreifend
Ein Mitarbeiter ist mit 30 Wochenstunden (bei einer 5-Tage Woche) beschäftigt. Er möchte vom 19.5. bis 15.6.2025 das Zeitwertkonto konsumieren und in diesem Zeitraum seine Arbeitszeit auf 0 reduzieren. Die Konsumation erstreckt sich dabei über zwei Kalendermonate (Mai und Juni). An den restlichen Tagen in diesen beiden Monat (1. bis 18.5.2025 und 16. bis 30.6.2025) arbeitet sie die üblichen lt. Dienstvertrag vereinbarten Wochenstunden.
Berechnung:
- Im Zeitraum der Konsumation des ZWK (19.5. bis 15.6.2025) liegen 18 Arbeitstage (exklusive 2 Feiertage) bei einer 5-Tage-Woche.
- Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Das bedeutet, dass ein Arbeitstag im Durchschnitt 6,0 Stunden umfasst (Berechnung: 30 Stunden/5 Tage).
- Somit werden an den 18 Arbeitstagen folgende Stunden vom ZWK konsumiert: 6,0 Stunden x 18 Arbeitstage = 108 Stunden, die vom ZWK abgezogen werden.
Um diese Stunden auf die beiden betroffenen Monate gleimäßig zu verteilen, erfolgt die Umrechnung auf durchschnittliche Wochenstunden pro Monat wie folgt:
- 108 Stunden/4,33 Wochen (= durchschnittliche Woche pro Monat)/2 Monate = 12,47 Stunden (= Wert um den die Wochenstundenverpflichtung in der e-Vereinbarung im Monat Mai und Juni zu reduzieren ist).
Eingabe in der e-Vereinbarung:
- Das bedeutet: Im Zeitraum vom 19.5. bis 16.6.2025 arbeitet der Mitarbeiter 0 Stunden. An den verbleibenden Tagen in diesen beiden Monaten arbeitet er sein reguläres Soll von 6,0 Stunden pro Arbeitstag.
- Der Mitarbeiter muss seine regelmäßige wöchentlichen Arbeitszeit im Mai und Juni um jeweils 12,47 Stunden reduzieren, damit die Konsumation vom ZWK korrekt abgebildet wird. Er hat eine Reduktion der Arbeitszeit auf 17,53 Stunden (30 Wochenstunden lt. Dienstvertrag abzüglich 12,47 Wochenstunden Reduktion = 17,53 Wochenstunden) jeweils für die Monate Mai und Juni zu beantragen, um die Konsumation ordnungsgemäß zu berücksichtigen.