Unsere zentrale Aufgabe ist es, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer*innen zu vertreten und an betrieblichen Entscheidungen mitzuwirken.
Wir sind…
- deine Ansprechpartner *innen bei arbeitsrechtlichen Fragen und Themen,
- beraten und unterstützen dich bei Problemen und Konflikten,
- setzen uns mit starker Stimme für deine Rechte und Interessen ein,
- sorgen für mehr Fairness und Gerechtigkeit im Betrieb und
- organisieren unter anderem Betriebsausflüge und Betriebsversammlungen.
Kurz gesagt: Wir sind deine Anlaufstelle für verschiedene Anliegen in deinem Caritas Arbeitsalltag.
Unsere Kontakte & Sprechstunden
Als Betriebsrät*innen haben wir immer ein offenes Ohr für deine Probleme, Wünsche, Anregungen und Kritik. Kontaktiere uns jederzeit, wenn du eine Frage hast oder Unterstützung brauchst.
Die Kontakte der einzelnen Betriebsrät*innen unseres Teams findest du >> hier. Bei den Betriebsrät*innen findest du jeweils Schwerpunktthemen angegeben, so kannst du schnell die richtige Ansprechperson für dein(e) Anliegen finden.
Aufgaben des Betriebsrats sind gesetzlich geregelt und vielfältig
Als dein Betriebsrat…
- vertreten wir deine Interessen gegenüber der Geschäftsführung, arbeiten an Verbesserungen im Betrieb und für dich
- verhandeln den Kollektivvertrag (gemeinsam mit Gewerkschaft GPA)
- schließen Betriebsvereinbarungen mit der Geschäftsführung ab
- beraten und unterstützen dich bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen und helfen dir zu deinem Recht zu kommen
- beraten und unterstützen dich bei Konflikten, Gewalt, Mobbing und gesundheitlichen Problemen
- wirken bei Maßnahmen zum Arbeitnehmer*innenschutz im Betrieb mit
- organisieren jährlich Betriebsausflüge bzw. den Schitag 1
- organisieren das Mitarbeiter*innen-Fest mit den Ehrungen der Jubilar*innen und Verabschiedung der Pensionist*innen mit 1
1 Letztere Aktivitäten werden aus der Betriebsratsumlage finanziert. Sie beträgt 0,2 % des Bruttogehaltes, wird direkt abgezogen und an den Betriebsratsfonds überwiesen. Die Finanzen des Betriebsratsfonds werden jährlich von der Revisionsabteilung der Arbeiterkammer und von internen Rechnungsprüfer*innen geprüft. Dabei wird kontrolliert, ob die Gelder entsprechend dem Betriebsratsfondsgesetz verwendet werden.