Arbeitnehmer*innen-Veranlagung für 2025 ab März möglich

Mit der Arbeitnehmer*innen-Veranlagung („Steuerausgleich“) kannst du dir Geld zurückholen.

Wie genau, dazu haben wir wichtige Infos und nützliche Tipps für dich zusammengefasst. Und auch welche Neuerungen es in Sachen Steuern 2026 zu beachten gilt.


Mit der Arbeitnehmer*innen-Veranlagung – auch Lohnsteuerausgleich oder oft kurz „Steuerausgleich“ genannt – kannst du dir in vielen Fällen Geld vom Finanzamt zurückholen.

Etwa wenn bei dir im letzten Jahr zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde, du höhere Werbungskosten als den Pauschalbetrag geltend machen kannst, private Sonderausgaben oder außergewöhnliche finanzielle Belastungen hattest.

Jährlich ab März, wenn der Jahreslohnzettel von der Caritas an das Finanzamt gemeldet wurde (muss bis Ende Februar passieren), kannst du einen Lohnsteuerausgleich beim Finanzamt durchführen. Der geht mittlerweile mit FinanzOnline ziemlich schnell.


Rund um den Steuerausgleich stellen sich für Beschäftigte oft viele Fragen bzw. gibt es manchmal Unklarheiten. Wie war das mit dem Familienbonus Plus noch einmal genau? Was gilt beim Kilometergeld bzw. bei der Pendler*innen-Pauschale? Und welche konkreten Änderungen bedeutet das neue Telearbeitsgesetz für mich?


Ab Januar 2026 gelten einige neue Regelungen beim Steuerausgleich, die bei der Veranlagung für das Jahr 2025 geltend gemacht werden können:

  • Familienbonus: Der Familienbonus Plus beträgt pro Kind unter 18 Jahren bis zu 2.000,- Euro und pro Kind über 18 Jahren bis zu 700,- Euro jährlich.
  • Kindermehrbetrag: Der Kindermehrbetrag bleibt pro Kind bei 700,- Euro.
  • Mehrkindzuschlag: Der Mehrkindzuschlag steigt auf 24.40,- Euro pro Kind.
  • Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag: Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag steigen auf mindestens 612,- Euro.
  • Verkehrsabsetzbetrag: Auch der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag steigt für das Jahr 2025 und kann beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden.

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