
Wir alle freuen uns beim Blick auf den Gehaltszettel im November, dass wir Weihnachtsgeld bekommen! Wusstest du, dass das 13. und 14. Gehalt keine Selbstverständlichkeit sind?
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind Sonderzahlungen, die erkämpft wurden und es gibt sie nur dort, wo sie auch im Kollektivvertrag stehen!
In Österreich bekommen 98% der Beschäftigten zweimal im Jahr eine Sonderzahlung, das sogenannte Urlaubs- und Weihnachtsgeld, weil sie einen Kollektivvertrag haben.
Weihnachtsgeld nicht vom Himmel gefallen
Die für Arbeitnehmer*innen in Österreich wichtige Errungenschaft ist allerdings keine Selbstverständlichkeit – die Sonderzahlungen wurden über Jahrzehnte von Gewerkschaften erkämpft und sind in Kollektivverträgen verankert.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommt also nur, wer einen Kollektivvertrag hat, in dem diese Sonderzahlungen festgeschrieben sind. Regelt weder Kollektivvertrag noch Arbeitsvertrag das Weihnachtsgeld, besteht auch kein Recht darauf!
Als Mitarbeiter*in der Caritas erhältst du zweimal im Jahr – im Mai („Urlaubsgeld“) und im November („Weihnachtsgeld“) – eine Sonderzahlung.
>> Hier kannst du mehr zum Weihnachtsgeld nachlesen, seit wann es die Sonderzahlung gibt und wer sie bekommt.



