
Wie jedes Jahr nehmen Krankenstände zu dieser Jahreszeit zu. Wenn du dich krank fühlst und nicht arbeiten kannst, dann melde dich krank.
Aber Achtung: bei einer Krankmeldung gibt es ein paar Dinge zu beachten, damit du während des Krankenstandes dein Gehalt weiter bezahlt bekommst.
» Melde deine Arbeitsunfähigkeit immer unverzüglich
» Ärztliche Krankmeldung bei Krankenstand länger als 3 Tage notwendig
» Kontaktiere deine Ärztin/deinen Arzt im Krankheitsfall spätestens am 2. Tag des Krankenstandes
» Krankmeldung im Urlaub
Ob in der Arbeit oder im privaten Umfeld, wir alle merken es: die Krankenstände nehmen zu dieser Jahreszeit zu. Wenn du dich krank fühlst und nicht arbeiten kannst, dann melde dich krank.
Dabei gibt es einige wichtige Punkte, die du bei der Krankmeldung tun und beachten musst, damit du im Krankheitsfall dein Gehalt weiter bezahlt bekommst.
Melde deine Arbeitsunfähigkeit immer unverzüglich
- Wenn du krank wirst, melde deiner Führungskraft also immer umgehend (z.B. telefonisch), dass du krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kommen kannst.
- Generell sind Arbeitnehmer*innen verpflichtet, dem Arbeitgeber im Falle einer Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich zu melden.
Ärztliche Krankmeldung bei Krankenstand länger als 3 Tage notwendig
- Vielen Firmen verlangen eine ärztliche Krankmeldung bereits am 1. Tag jedes Krankenstandes. Bei der Caritas musst du eine Krankmeldung (unaufgefordert) vorlegen, wenn deine Krankheit länger als 3 Kalendertage dauert.
- D.h. du musst erst ab dem 4. Tag der Dienstverhinderung eine ärztliche Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer bringen. Auf der Krankmeldung muss entweder ein zukünftiges Wiederbestelldatum oder bei Ende der letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit vermerkt sein.
- Achtung: Weil hier Kalendertage und nicht Werktage zählen, werden Samstage, Sonntage und Feiertage auch mitgezählt! (Beispiel: Wenn du dich an einem Freitag krank meldest und am Montag immer noch krank bist, so ist dies bereits der vierte Tag des Krankenstandes, da das Wochenende mitgezählt wird)
- Wenn du deiner Pflicht nicht nachkommst und keine ärztliche Krankmeldung einreichst, führt das dazu, dass du für den unentschuldigten Zeitraum kein Gehalt bekommst.
- Den Grund des Krankenstands musst du dem Arbeitgeber nicht mitteilen, er hat keinen Rechtsanspruch darauf die Diagnose bzw. genaue Ursache des Krankenstandes zu erfahren.
Kontaktiere deine Ärztin/deinen Arzt im Krankheitsfall spätestens am 2. Tag des Krankenstandes
- Ärzt*innen dürfen eine Krankmeldung nur einen Tag rückwirkend ausstellen. Daher ist es wichtig, dass du deine Hausärztin bzw. deinen Hausarzt immer bereits am 2. Tag des Krankenstands kontaktierst, damit du die Krankmeldung ab dem 1. Tag ausgestellt bekommst.
- Ist die Krankmeldung nicht ab dem 1. Krankenstandstag datiert, musst du für den/die fehlenden Tage Zeitausgleich oder Urlaub nehmen.
Krankmeldung im Urlaub – auch im Urlaub gibt es Krankenstand
- Was vielen nicht bewusst ist: Auch im Urlaub gibt es Krankenstand!
- Krankenstände, die länger als 3 Tage dauern, unterbrechen deinen Urlaub und sollten daher bereits ab dem 1. Tag dem Arbeitgeber gemeldet werden. Nur so gehen Krankentage nicht zu Lasten deines Urlaubs.
- Wichtig ist auch hier, dass die ärztliche Bestätigung für den gesamten Zeitraum ausgestellt ist und dass persönliche Daten, Beginn und Ende des Krankenstands, Diagnose, Stampiglie des Arztes und Datum der Ausstellung vermerkt sind.
- Ausländische Krankmeldungen müssen bei der ÖGK anerkannt werden und in Form einer ÖGK-Bestätigung vorgelegt werden.



