KV-Verhandlungen der Diakonie abgeschlossen

Aufgeschoben, aber nicht aufgehoben: Die 35-Stunden-Woche bleibt weiterhin das Ziel

Nun konnten auch die Kollektivvertragsverhandlungen der Diakonie abgeschlossen werden. Der Abschluss lehnt sich eng an den Abschluss der SWÖ an. Ebenso wie im SWÖ-Kollektivvertrag wird 2022 der erste Schritt zur Arbeitszeitverkürzung gemacht. In der Folge findest du detaillierte Infos zum Abschluss

So sehen die wesentlichen Punkte des Abschlusses im Detail aus:

  • Die KV- und IST-Gehälter werden mit 01. Februar 2020 bei kaufmännischer Rundung auf 10 Cent um 2,7% erhöht. Zulagen, Zuschläge und Aufzahlungen werden per 01. Februar 2020 um +2,7% erhöht.
  • Covid19-Zulage: Noch zu vereinbaren ist eine Zulage für AN, die besonderen Belastungen, Gefahren und Risiken der Covid19-Krise ausgesetzt waren. Der Arbeitgeberverband der Diakonie wird sich an der Regelung, wie sie im KV der SWÖ festgelegt ist, orientieren.
  • Die KV- und IST- Gehälter werden mit 01. Februar 2021 bei kaufmännischer Rundung auf 10 Cent um den VPI + 0,6%-Punkte erhöht. Zulagen, Zuschläge und Aufzahlungen werden per 01. Februar 2021 um VPI + 0,6% erhöht. Bei negativem VPI beträgt die Erhöhung jedenfalls 0,6%.
  • Ab 01. Jänner 2022 beträgt die wöchentliche Normalarbeitszeit 37 Stunden. Für den Fall, dass die Inflationsrate im Zeitraum Nov. 2020 bis Okt. 2021 den Wert von 2,3% übersteigt, vereinbaren die Vertragspartner*innen, dass Verhandlungen über eine Abgeltung des Kaufkraftverlustes aufzunehmen sind.

Daneben wurde vereinbart, den KV soll grundlegend zu evaluieren und Maßnahmen zur Attraktivierung der Sozial- und Gesundheitsbranche zu erörtern, um einem Fachkräftemangel in diversen Berufsgruppen des KV entgegenzuwirken.

Jetzt fehlt nur mehr die Caritas! Wir arbeiten hier weiterhin an einem Abschluss. Wie bereits berichtet, zögern die Dienstgeber, den Abschluss der SWÖ zu übernehmen. Für das Verhandlungsteam ist jedenfalls klar, dass es keinen Abschluss geben wird, der schlechter ist als bei der SWÖ und der Diakonie und der nicht eine Arbeitszeitverkürzung beinhaltet.

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