KV-Abschluss 2023 ist geschafft!

Wir haben eine gute Nachricht: Der Kollektivvertragsabschluss ist geschafft!

Der neue Kollektivvertrag 2023 bringt dir mehr Gehalt!

Die KV-Gehälter werden um 8 %, mindestens jedoch um € 175,- erhöht.


Nach sehr fordernden Verhandlungen ist es vergangene Woche bei den KV-Verhandlungen für die Beschäftigten der karitativen Einrichtungen in Österreich, zu denen die Caritas zählt, gelungen einen Abschluss zu erzielen.

Ein wichtiges Ziel bei den KV-Verhandlungen war diesmal, einen möglichst hohen Gehaltsabschluss für die Kolleg*innen zu erreichen. Ab kommendem Jahr werden alle KV-Gehälter um 8 % angehoben, mindestens aber um € 175,- monatlich. Vom Mindestbetrag profitieren insbesondere Mitarbeiter*innen mit niedrigeren Gehältern, die um bis zu 10,17 % mehr Gehalt bekommen.

Der neue Kollektivvertrag 2023 ist ab 01.01.2023 gültig und bringt für dich und die Kolleg*innen einige Änderungen.

Den neuen Kollektivvertrag 2023 kannst du >> hier als PDF herunterladen.


Hier die Ergebnisse des KV-Abschlusses im Überblick:

Deutliche Lohnerhöhung für alle – Gehälter steigen zwischen 8 % und 10,17 %

  • Sämtliche KV-Gehälter steigen für alle Mitarbeiter*innen ab 01.01.2023 um 8 %.
  • Auch alle im Kollektivvertrag festgeschriebenen Zulagen, Zuschläge, UGT’s und PRAM werden um 8 % erhöht. Davon umfasst sind Zuschläge für Rufbereitschaften, die Nachtdienstzuschläge, Zuschläge für Sonn- und Feiertagsdienste sowie die Trennungszulage.
  • Durch einen Mindestbetrag bei der Erhöhung von € 175,- werden die untersten Lohngruppen sogar um bis zu 10,17 % erhöht. Mitarbeiter*innen mit niedrigeren Gehältern profitieren also mehr als der Durchschnitt.

Zusätzlich steuerfreie Einmalprämie

  • Im Februar 2023 wird eine einmalige „Teuerungsprämie“ für alle Dienstnehmer*innen ausbezahlt. Vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter*innen mit 37 Wochenstunden erhalten € 182,50, für Teilzeitbeschäftigte wird dieser Betrag im Verhältnis zu ihrer Wochenstundenverpflichtung berechnet.

Zuschlag für kurzfristiges Einspringen („Einspring-Prämie“)

  • Flexibilität soll in Zukunft auch entlohnt werden. Kolleg*innen, die kurzfristig Dienste übernehmen, sollen das künftig auch über eine sogenannte „Einspring-Prämie“ vergütet bekommen. Dafür wurde die kollektivvertragliche Grundlage zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung (BV) für einen Flexibilisierungszuschlag geschaffen und Mindestanforderungen (z.B. € 3,59 brutto zusätzlich pro übernommener Arbeitsstunde) festgelegt. Eine konkrete Umsetzung ist ab 2024 angestrebt.

Möglichkeit der Verkürzung der KV-Wochen(end)ruhe im Dauerbetrieb

  • Mitarbeiter*innen im Dauerbetrieb können ihre Wochen(end)ruhe im Zusammenhang mit einem Nachtdienst von zwei Kalendertagen auf „echte“ 48 Stunden kürzen. Diese betrifft nur Kolleg*innen im Dauerbetrieb, durch deren Tätigkeit der (Dauer-)Betrieb in der Einrichtung an sieben Tagen die Woche bis zu 24 Stunden aufrecht erhalten wird. Die konkrete Umsetzung soll noch 2023 passieren und in der Betriebsvereinbarung genau geregelt werden.

Erweiterte Möglichkeit für 12-Stundendienste

  • Ab 2023 wird es die erweiterte Möglichkeiten für 12 Stunden-Dienste (auf freiwilliger Basis) im Dauerbetrieb in der Pflege (also in Wohn- und Pflegehäusern) von Montag bis Freitag geben. Damit wird es künftig möglich, mit weniger Diensten rascher das Stundensoll zu erreichen. Dies wird für Mitarbeiter*innen in der stationären Pflege sowie in stationären Behinderteneinrichtungen gelten. Eine Umsetzung ist noch im Jahr 2023 geplant. Zusätzlich soll im Laufe des Jahres 2023 für den Bereich Menschen mit Behinderung eine diesbezügliche Betriebsvereinbarung, die 12 Stunden Dienste auf freiwilliger Basis ermöglicht, abgeschlossen werden.

Einkommen für Lehrlinge in der für Pflege eingeführt

  • Künftig besteht die Möglichkeit, eine Lehre im Pflegebereich zu absolvieren. Im Kollektivvertrag ist nun das Einkommen für Lehrlinge in der Pflege festgelegt worden. Lehrlinge erhalten künftig im 1. Lehrjahr € 820,-, im 2. Lehrjahr € 1.000,-, im 3. Lehrjahr € 1.300,- und im 4. Lehrjahr € 1.600,-.

Gemeinsam und mit dem Fahrrad fahren lohnt sich – und schützt das Klima

  • Fahrradfahren und Fahrgemeinschaften sollen künftig belohnt werden. Ab 01.04.2023 gibt’s ein Kilometergeld für dienstliche Fahrten mit dem Rad oder E-Bike in der Höhe von € 0,38 ab dem dritten gefahrenen Kilometer (dzt. gesetzliches Maximum). Für Fahrgemeinschaften mit dem Auto soll es ab April ebenfalls zusätzlich für jede*n Mitfahrer*in € 0,05 Kilometergeld geben.

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