Deine Rechte und Pflichten, wenn du krank bist…

Der Winter ist da und Krankenstände nehmen stark zu. Ob wegen Corona, grippaler Infekte oder Erkältungen, viele Kolleg*innen erwischt es aktuell.

Welche Rechte und Pflichten du als Arbeitnehmer*in hast, wenn du krank bist, wird >> hier von einem Arbeitsrechtsexperten erklärt.


Beim Thema Krankenstand und Krankmeldung gibt es ein paar Dinge zu beachten.

Hier findest du die wichtigsten Infos, was du bei einer Krankmeldung tun und beachten musst, damit du im Krankheitsfall dein Gehalt weiter bezahlt bekommst.


Arbeitnehmer*innen sind verpflichtet de*r Arbeitgeber*in im Falle einer Krankheit die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich zu melden. In vielen Firmen bedeutet dies eine Krankmeldung bereits am ersten Tag jedes Krankenstandes.

Bei der Caritas ist es möglich, bei Dienstverhinderungen durch Krankheit oder Unfall, die länger als drei Kalendertage dauern, erst ab dem vierten Tag der Dienstverhinderung eine ärztliche Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer zu bringen. Kommt ein*e Mitarbeiter*in dieser Pflicht nicht nach, bedeutet das den Entgeltverlust für den nicht entschuldigten Zeitraum.

Laut Österreichischer Gesundheitskasse beginnt ein Krankenstand erst mit der Krankmeldung des Arztes. Bei Kassenärzten findet die Meldung automatisch statt, bei Wahlärzten muss die Meldung persönlich übermittelt werden.

Die Krankmeldung MUSS den gesamten Zeitraum der Krankmeldung umfassen. Übrigens – grundsätzlich haben Dienstgeber*innen kein Rechtsanspruch darauf die Diagnose bzw. genaue Ursache für den Krankenstand zu erfahren.


Wo es schwierig wird

Ärzte können eine Krankmeldung nur einen Tag rückwirkend ausstellen. Soll eine Krankmeldung 2 oder 3 Tage rückwirkend erstellt werden, ist dies nur durch eine Anerkennung der ÖGK möglich.

Zur Zeit haben wir im Betriebsrat vermehrt Anfragen bezüglich fehlender Krankmeldungen. Die Kolleg*innen haben immer wieder Probleme Krankmeldungen ab dem ersten Krankenstandstag zu bekommen, da sie in gutem Glauben erst am dritten oder vierten Tag der Erkrankung den Hausarzt bezüglich Krankmeldung aufsuchen.

Weitere häufige Hürden sind Unfälle und Krankenhaus- oder Kuraufenthalte. Stationäre Aufenthalte führen automatisch zu einer Krankmeldung. Bei ambulanten Behandlungen oder Entlassung aus einem stationären Aufenthalt, muss ein Hausarzt aufgesucht werden, wenn eine weitere Krankmeldung nötig ist.


Krankmeldung im Urlaub

Krankenstände, die länger als 3 Tage dauern, unterbrechen deinen Urlaub und sollten daher bereits ab dem ersten Tag dem Arbeitgeber gemeldet werden. Nur so gehen Krankentage nicht zu Lasten deines Urlaubskontos.

Wichtig ist auch hier die ärztliche Bestätigung für den gesamten Zeitraum. An Urlaubsorten im Ausland ist es wichtig, dass persönliche Daten, Beginn und Ende des Krankenstands, Diagnose, Stampiglie des Arztes und Datum der Ausstellung vermerkt sind.

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