Caritas-KV-Verhandlung 2020 abgeschlossen

Aktion vor Beginn der Verhandlungen: In der ersten Reihe das kleine Verhandlungsteam (v. l.): Andreas Laaber – GPA-djp, Gisela Sabrowsky, Stefan Kraker und Christian Seelmann – Betriebsrät*innen, Michaela Guglberger – vida

Nach einer zähen und langwierigen 6. KV-Verhandlungsrunde in Schloss Puchberg/Wels konnte für die Angestellten der Caritas in der Nacht auf den 17. Juni 2020 nach 16 Stunden folgender Abschluss für die Jahre 2020 bis 2022 erreicht werden:

Für 2020 gilt:

  • die Gehälter, Zuschläge und Abgeltung für Rufbereitschaft werden ab 01.02.2020 um 2,7% erhöht;
  • einmalige Covid-19-Gefahrenzulage bis zu € 500,- (analog zum SWÖ)
  • Empfehlung, dass Arbeitszeit für Streikmaßnahmen bezahlt wird.

Erhöhung für 2021

Ab 01.01.2021: Gehälter, Zuschläge und Abgeltung für Rufbereitschaft werden um die Inflationsrate + 0,6% erhöht. Ist die Inflation kleiner als null, dann beträgt die Erhöhung 0,6%

Der Abschluss für 2022

Mit 1.1.2022 treten folgende Veränderungen in Kraft:

  • Verkürzung der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit auf 37 Stunden
  • Zuschlag auf alle (!) Mehrstunden beträgt 30% (bis dahin 25%)
  • Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf höhere Anstellung, wenn übers Halbjahr durchschnittlich in der Woche mehr als 1 Mehrstunde geleistet wird.
  • Persönliches Anrecht auf Mehrarbeit für Vollzeitbeschäftigte. Vollbeschäftigte dürfen ihre Arbeitszeit über die kollektivvertragliche Normalarbeitszeit hinaus um eine Stunde erhöhen. Die Erhöhung ist jeweils mit 1.1. eines Jahres möglich. Ein entsprechender Wunsch muss im Jahr davor bis 31.8. bekannt gegeben werden. Der Betriebsrat muss informiert werden. Danach besteht nochmals ein Rücktrittsrecht.
    Neueintritte, die vollbeschäftigt sind, können erst nach dem Probemonat dieses Anrecht auf Mehrarbeit in Anspruch nehmen.
    Mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten hat jede*r Mitarbeiter*in das Recht, zum Monatsersten auf das Persönliche Anrecht auf Mehrarbeit wieder zu verzichten.
    Dieses Persönliche Anrecht auf Mehrarbeit wird 2024 evaluiert. Bei einer Einigung der beteiligten Parteien auf Grundlage der Evaluierung wird das Persönliche Anrecht auf Mehrarbeit über den 31.12.2024 hinaus fortgesetzt. Andernfalls läuft es aus.
  • Rucksack wird auf maximal 37 Stunden reduziert.
  • Eine Erweiterungen der Durchrechnungszeiträume (in der Regel 3 Monate) und eine Verkürzung der Wochenruhe (2 Kalendertage) konnten verhindert werden.

Besonders erfreulich sind die zusätzlichen Verbesserungen für die mehr als 70% Teilzeitbeschäftigten! 

Zusätzlich wurde vereinbart, dass die Auszahlung von Mehr- und Überstunden Vorrang hat gegenüber der Übertragung in den nächsten Durchrechnungszeitraum, die nur im einvernehmen möglich ist.
Ebenfalls wurde geregelt, dass der Rucksack zuerst mit Mehrstunden und dann erst mit Überstunden befüllt werden muss.

Die Entwicklungen waren auch innerhalb des Verhandlungsteams eine starke Zerreißprobe. Letztendlich konnte die Verhandlung jedoch zu einem akzeptablen und guten Ende geführt werden. 

Ein besonderer Dank geht an alle Kolleg*innen, die sich an den verschiedenen Aktionen beteiligt haben. Diese haben dem Verhandlungsteam den Rücken gestärkt und unterstrichen, wie wichtig die Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung ist. Denn eines ist klar: Wir sind nach wie vor der Überzeugung: 35 Stunden sind genug!

Um weiterhin gemeinsam Verbesserungen zu erreichen, ist eine starke Gewerkschaft wichtig! Jetzt Mitglied werden! (Fülle die Beitrittserklärung aus und schicke sie an den Betriebsrat. Wir erledigen alles weitere!)

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