Urlaub

Krank im Urlaub, Arbeiten im Urlaub, wieviel Urlaub hab ich eigentlich und kann Urlaub verjähren? Hier findest du die wichtigsten Antworten zum Thema Urlaub.

Wieviel Urlaub steht mir zu?
Jeder Mitarbeiter/Jede Mitarbeiterin bekommt 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.
Spätestens nach Vollendung des 25. Dienstjahres erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 6 Wochen pro Jahr. Diese müssen nicht nur innerhalb der Caritas erarbeitet worden sein, es werden auch Zeiten aus vorangegangenen Dienstverhältnissen, Schulzeiten, etc. nach bestimmten Regeln angerechnet (siehe Betriebsvereinbarung Punkt 8.6.).

Darf ich auf Urlaub gehen, wann ich will?
Nein, leider nicht. Wann und wie lange du auf Urlaub gehst, musst du mit deinem/r Vorgesetzten vereinbaren. Dabei ist sowohl auf Ihr Erholungsbedürfnis als auch auf die Erfordernisse des Betriebs Rücksicht zu nehmen. Wenn ein Urlaub aber einmal bewilligt wurde, kann er dir nicht mehr gestrichen werden – außer es herrscht ein Betriebsnotstand. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die bereits getätigten Kosten übernehmen (z. B. Stornogebühren). Vereinbare deinen Urlaub immer schriftlich, dann kannst du sorglos diese Zeit planen.

Kann ich in den Urlaub geschickt werden?
Nein! Urlaub muss immer mit dir vereinbart werden. Das heißt, du musst zustimmen. Dein/e Vorgesetzte/r kann dich nicht einseitig in den Urlaub schicken, auch nicht wenn wenig zu tun ist, du noch viele Urlaubstage oder Minusstunden hast.

Was ist, wenn ich im Urlaub erkranke?
Wenn du im Urlaub krank wirst und die Erkrankung länger als 3 Tage dauert, wird der Urlaub ab Beginn der Erkrankung unterbrochen. Du musst in diesem Fall deinem/r Vorgesetzten die Erkrankung unverzüglich mitteilen und nach Beendigung des Urlaubes eine Krankmeldung vorlegen.
Wenn du während des Urlaubes erkrankst und auch wieder gesund wirst, kannst du denen Urlaub bis zum vereinbarten Urlaubsende fortsetzen, jedoch darfst du deinen Urlaub nicht um die Krankenstandstage verlängern.
Bist du vor einem vereinbarten Urlaub krank, darfst du auch unmittelbar, nachdem du wieder gesund bist, deinen vereinbarten Urlaub antreten ohne dazwischen gearbeitet zu haben.

Arbeiten im Urlaub?
Auch wenn du unabkömmlich scheinst und die Anrufe nicht abreißen: Urlaub ist Urlaub! Außerdem musst du im Urlaub nicht für den/die DienstgeberIn erreichbar sein!

Geld statt Urlaub?
Der Urlaub dient der Erholung. Es ist verboten, Geld statt Urlaub zu vereinbaren, solange du in einem aufrechten Arbeitsverhältnis bist. Wenn du aus der Firma ausscheidest, muss der nicht konsumierte Urlaub jedoch ausbezahlt werden.

Wann verjährt mein Urlaub?
Urlaub verjährt 2 Jahre nach Ende des Jahres, in dem er entstanden ist. Das heißt, du hast 3 Jahre Zeit, um Urlaub zu verbrauchen. Wenn z. B. vom Urlaub, der am 1.1.2013 entstanden ist, noch Urlaubstage offen sind, hast du das volle Jahr 2014 und 2015, um den Urlaub zu verbrauchen.
Du kannst den Urlaub von 2 Jahren (in der Regel 50 Urlaubstage) ins nächste Jahr mitnehmen.

 

Dieser Beitrag wurde unter Arbeitswelt veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.